Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von LeRoHe am 14.04.2008, 9:08 Uhr

Aufnahme aufbehalten!

Also sorry, aber wegen solcher Geschichten einer verärgerten EX-SchwieMu kann dir keiner dein Kind wegnehmen. Das Jugendamt schickt dir vielleicht jemanden vorbei, der sich den Sachverhalt ansieht, aber mehr können sie dir nicht, wenn sich die Anschuldigungen als falsch erweisen.

Und wenn ich du wäre, ich würde zur Polizei wandern und die EX-SchwieMu wegen Verleumdung anzeigen! Und den Erzeuger beim Jugendamt wegen unterlassener Hilfestellung bei der Erziehung bzw. Heilung der Krankheit des Sohnes denunzieren.

Selbst wenn ihr zusammen einen Sohn habt, so brauchst du dich doch von dem Kerl nicht behandeln zu lassen, geschweige denn vom EX-Schwieger-Drachen. Wer ist denn wichtiger? Dein Sohn oder die neue Tusse vom Ex-Kerl???

 
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