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Geschrieben von julchen180776 am 06.04.2009, 22:19 Uhr

An Alle: Betreuungsunterhalt

Hallo Leute, ich hab mal ne Frage an Alle,

wer bekommt alles Betreuungsunterhalt vom Ex bzw von der Ex?
Ich habe noch keinen Unterhalt für mich gefordert und eingeklagt. Ich ringe noch einwenig mit mir. Warum, weiß ich nicht...

Wie kann ich das am besten beim Ex einfordern? Gibt es irgendwo ein Vordruck, was ins Schreiben muß o.ä.?
Ich hab keine Ahnung, wie ich vorgehen kann bzw soll.

LG D.

 
7 Antworten:

Re: An Alle: Betreuungsunterhalt

Antwort von leaelk am 06.04.2009, 22:29 Uhr

Hallo,
wie alt ist denn dein Kind?
Wer hat bei Euch den Unterhalt berechnet?
Bei uns wurde der Unterhalt damals über den Anwalt berechnet und ich habe Betreuungsunterhalt bekommen.
LG Kerstin

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Re: An Alle: Betreuungsunterhalt

Antwort von julchen180776 am 06.04.2009, 22:34 Uhr

Meine Tochter ist 1,5 Jahre alt. Sie bekommt zZ UHV, da ihr Vater derzeit noch Arbeitslos ist. Deswegen bekomm ich wahrscheinlich sowieso nicht Unterhalt, aber wenn er wieder Arbeit hat, angeblich bald, laut seiner Aussage.
Den Unterhalt für meine Tochter hat das JAmt berechnet gehabt.
Er will ja das JAmt raushalten, was ich aber für ungut empfinde. Er könnte ja dann mal zahlen, mal nicht, je nachdem wie er wieder drauf ist... Da vertrau ich dann doch lieber aufs Amt.

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Re: An Alle: Betreuungsunterhalt

Antwort von leaelk am 06.04.2009, 22:44 Uhr

Mein Ex-Mann zahlt zuverlässigst und regelmäßig --- ohne Jugendamt.

Wenn er arbeitslos ist und unter den Einkommensgrenzen liegt, dann hast du keinen Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der Kindesunterhalt ist immer vorrangig.

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Re: An Alle: Betreuungsunterhalt

Antwort von julchen180776 am 06.04.2009, 22:46 Uhr

Also warte ich noch so lange, bis er Arbeit hat und werde ihm dann was schriftliches in die Hand drücken oder soll ich dann gleich nen Anwalt aufsuchen? Oder gibt es noch ne andere Möglichkeit?

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Re: An Alle: Betreuungsunterhalt

Antwort von vallie am 07.04.2009, 9:03 Uhr

warten, wenn er dann willens ist, dir mitzuteilen, was er verdient, kannst du einen anwalt konsultieren oder ihr regelt das unter euch.

dein nochmann muß schon ziemlich gut verdienen, damit du betreuungsunterhalt bekommst und vergiss nicht, in 1,5 jahren ist deine elternzeit vorbei. das geht schnell.....

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@vallie

Antwort von julchen180776 am 07.04.2009, 18:52 Uhr

Hallo Vallie, wir sind nicht verheiratet gewesen - GSD
Ja, ich werde warten. Er wird mir sicherlich nicht verraten, was er verdient... Werde dann, sobald er wieder Arbeit hat, zum RA gehen.
Nen Schreiben von der ARGE hatte er ja schon bekommen, als wir ausgezogen sind, dass er uns gegenüber Unterhaltspflichtig ist. Die Kopie hab ich auch erhalten.

LG und vielen Dank für Deine Antwort - D.

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Re: @vallie

Antwort von vallie am 07.04.2009, 19:29 Uhr

gilt aber nur die ersten drei lebensjahre vom kind, gell!!!???
hatte das auch mal angeleiert, aber der vater meiner tochter war durchschnittsverdiener, ich wollte ihn nicht an den rande der existenz bringen.
mir war es dann zu blöd, ich bin auch ab dem 1.lj wieder arbeiten gegangen.

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