Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von donchulio am 12.12.2009, 23:15 Uhr

Alleiniges Sorgerecht??!!

Ich polter dann auch mal direkt mit der Tür ins Haus, ich war so selten dämlich und habe dem vater meiner kinder damals das geteilte sorgerecht zugestanden.
Mittlerweile könnte ich mir dafür in den allerwertesten beißen, ich traue ihm einfach kein bißchen mehr.
dauernd geht die angst mit, das er mir die kinder nimmt. er selber ist nigerianer, und ich traue ihm einfach kein bißchen, das ihm nicht doch irgendwann eien feder rausfliegt und meien kinder weg sind.
ich war nach einem sehr unschönen vorfall, wo er auf mich losgegangen ist bei einem anwalt, der mir allerdings wenig bis gar keine hoffnung auf das alleinige sorgerecht gemacht hat.
wer von euch hat sich das alleinige erstritten und vor allem wie erstritten?

 
19 Antworten:

Re: Alleiniges Sorgerecht??!!

Antwort von Danie1710 am 12.12.2009, 23:31 Uhr

Hallo!

Ich habe es mir "erkämpft". Hat aber lange 6 Jahre gedauert und es ist wirklich sehr sehr schwer.
Habe es jetzt seit gut 2 Monaten.
Schreibe Dir später eine PN.

LG
Danie

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Re: Alleiniges Sorgerecht??!!

Antwort von Pedilein am 12.12.2009, 23:42 Uhr

habe auch lange gekämpft und es endlich bekommen, bekommst auch ne pn von mir

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Re: Alleiniges Sorgerecht??!!

Antwort von +emfut+ am 12.12.2009, 23:56 Uhr

Mein Ex-Mann und Vater meiner Kinder ist auch Nigerianer.

Meine Anwältin hat mir gesagt, daß ich jetzt wahrscheinlich gute Chancen hätte, das ASR zu bekommen - mein Ex lebt in London und hatte zeitweise gar keinen Kontakt zu den Kindern. Inzwischen telefoniert er manchmal mit ihnen, gesehen hat er sie am Pfingsten, vorher eineinhalb Jahre gar nicht.

Aber: Mir geht das ASR am Po vorbei - es würde nicht viel ändern und hat für mich keine Relevanz. Wichtig ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was nicht heißt, daß ich Deine Ängste nicht kenne. Aber: Die hängen eher mit dem Umgangsrecht zusammen als mit den Sorgerecht. Solange er das Kind sehen darf - und das wird er auch dann, wenn Du das ASR hast - besteht die (objektive oder subjektive - das kann ich aus der Ferne nicht beurteilen) Gefahr, daß er das Kind irgendwohin mitnimmt.

Rein rechtlich ist es latte, ob er das SR mit Dir teilt oder nicht: Er darf das Kind nicht ohne Deine Zustimmung nach Nigeria (oder sonstwohin ins Ausland) mitnehmen. Wenn er sich über das geltende Recht hinwegsetzt - und das geht, da bin ich mir sicher - ist es egal, ob er sich über das SR oder das ABR hinwegsetzt - das Kind ist so oder so futsch.

Deswegen meine Tips - mal wieder nach dem Motto "Been there, done that":

1. Mach Dich nicht am ASR fest - das löst Deine Probleme nicht.

2. Nehme die Ausweise der Kinder an Dich und bringe sie in Sicherheit - ich hatte sie lange in der Schublade meines Schreibtisches an meinem Arbeitsplatz - da gab es Security, da kam er nicht ran. Später hatte meine Schwester die Papiere zur Aufbewahrung. Das verhindert nicht wirklich was, aber es erschwert die Sache - deutsche Papiere bekommt er nicht ohne Deine Zustimmung, und nigerianische Papiere für die Kinder sind teuer und schwer zu bekommen.

3. Eine gute Anlaufstelle - wo man Gespräche mit Euch vermittelt und Dir auch bei der Einschätzung der realen Gefahr hilft - ist der iaf (www.verband-binationaler.de). Falls eine reale Gefahr existiert, wird man Dir dabei helfen, die Interessen Deines Kindes zu wahren. Aber tatsächlich ist die Gefahr sehr subjektiv - der iaf hat entsprechende Statistiken. Mich konnte man dort gut beruhigen - den Rest hat die Zeit erledigt. Ich habe inzwischen ein relativ (!) entspanntes Verhältnis zu meinem Ex und die Angst, daß er die Kinder irgendwo hinbringt, ist tatsächlich so gut wie weg. Die Kinder sind inzwischen groß - die sind nicht mehr so einfach wegzuverschleppen - und ich habe realisiert, daß er sein Bedürfnis, die Kinder bei sich zu haben, niemals vor sein Bedürfnis, in Europa zu leben, stellen würde.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Alleiniges Sorgerecht??!!

Antwort von Semiha am 13.12.2009, 0:32 Uhr

@Elisabeth, du schreibst machmal haargenau was ich denke auf eine Art und Weise, wie ich es nie formulieren könnte. :)

"...und ich habe realisiert, daß er sein Bedürfnis, die Kinder bei sich zu haben, niemals vor sein Bedürfnis, in Europa zu leben, stellen würde."

Genau!

Das und die Gewissheit, dass ICH den Paß in Sicherheit bringen konnte, gibt auch mir die nötige Gelassenheit.

Einen Schwachpunkt stellt die Beschneidung (mein Exmann ist Moslem - bzw. denkt das von sich) unseres Sohnes dar. Im Grunde könnte ich es nicht verhindern, wenn er mal eben mit Kind zum Urologen dackelt und das Kind beschneiden lässt.
Auch mit alleinigem Sorgerecht könnte ich dies kaum verhindern. Worauf soll ich ihn denn anschliessend verklagen ? Traumatisierung des Kindes oder Vorhaut-Raub? Oder doch Misshandlung.
Nein, im Grunde bringt dir das alleinige Sorgerecht zwar bestenfalls mehr Gelassenheit, kann aber auch zum Gegenteil ausarten und das völlige Desinteresse des Vaters entfachen.

Ich habe meinen Ex mitgeteilt, dass ich das alleinige Sorgerecht beantragt habe. Seine Antwort war gleichzeitig eine Frage...."kann ich dagegen rechtlich angehen?"
Es wird ein Kampf und ich muss mir überlegen, welche Lösung -langfristig gesehen- vernünftiger und vorallem dem Wohle des Kindes entsprechend ist.

Tipp bekommst du von mir allerdings nicht. Damit es kein Threadmissbrauch wird, solltest du dir das eine oder andere zu Herzen nehmen, donchulio.

Liebe Grüsse
semiha

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Re: Alleiniges Sorgerecht??!!

Antwort von PatriciaKelly am 13.12.2009, 1:45 Uhr

ich hab es mit viiiiiel geduld und fehltritten seinerseits bekommen....
aber es is verdammt kräftezehrend und ein langer weg bis dahin!! hab knapp 3 jahre gebraucht

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pk du hast es nur bekommen weil er es FREIWILLIG

Antwort von krümel und murmel am 13.12.2009, 7:32 Uhr

abgegeben hat!

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Re: Alleiniges Sorgerecht??!!

Antwort von faya am 13.12.2009, 8:04 Uhr

Es wäre eine Möglichkeit auf dem Jugendamt die Frage anzusprechen, daß du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen könntest .

Vielleicht geht es vor diesem kulturellen Hintergrund und den möglicherweise berechtigten Sorgen, wenn du das Gericht davon überzeugen kannst.

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@donchulio...schick dir gleich ne PN

Antwort von Vicky27 am 13.12.2009, 8:47 Uhr

LG Vicky

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Danke

Antwort von donchulio am 13.12.2009, 10:25 Uhr

Danke für eure Hilfe, besonders Emfut.
Ich hole mal etwas weiter aus.
Ich habe seit der Geburt meiner kleinsten immer geschluckt und ihn jederzeit die Kinder sehen lassen, wann immer er wollte. Der Umgang fand immer bei mir in der Wohnung statt, da mit ich ein Auge auf alles haben kann. Davon abgesehen hat er ein kleines 15 qm appartment.
Das hat eigentlich immer irgendwie geklappt und er hatte alle chancen der welt.
vor ca 4 wochen ging er dann auf mich los, schubste mich durch die ganze wohnung und schlug mir ein wenig attraktives Veilchen.
Die Kinder standen dazwischen und waren außer sich. Davor habe ich ein Telefonat verfogt, das irgendwer mal weider mit seinem Geld durchgebrannt ist. Das war der einzigste Anlass auf mich loszugehen.

Seitdem ist der Ofen aus, und ich weiß nicht was ich machen soll.
Ich erfinde momentan eine Ausrede nach der anderen, die Kinder nicht zu ihm bringen zu müssen,
Die Pässe sowie Geburtsurkunden etc. habe ich allesamt bei meinen eltern im Tresor liegen, auch seine Exemplare, da hat er früher nie drauf geachtet.

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Re: Danke

Antwort von Möhrchen am 13.12.2009, 10:45 Uhr

Vielleicht ist ein betreuter Umgang eine Möglichkeit? Warst Du schon mal beim JA deshalb?

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Re: Danke

Antwort von +emfut+ am 13.12.2009, 10:53 Uhr

Noch ein Grund mehr, zum iaf zu gehen - die arrangieren notfalls auch einen begleiteten Umgang in ihren Räumen - und machen das meiner Erfahrung nach besser und diplomatischer als das JA - aber das ist sicher unterschiedlich.

Ist das Veilchen dokumentiert? Warst Du beim Arzt? Wäre gut - weil es hilft, den begleiteten Umgang durchzusetzen.

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Re: Danke

Antwort von Vicky27 am 13.12.2009, 10:57 Uhr

Nochmal hallo.
Ich denke, wenn er gewalttätig wurde, dir sogar ein Feilchen geschlagen hat, musst du die Kinder nicht zu ihm bringen.
Würd ich alles dem Jugendamt sagen.....wer sagt denn, wenn er dich schon schlägt, dass er nicht auch deine Kinder irgendwann aus Wut über irgendwas schlägt...

Fühl dich mal

LG Vicky

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Re: Danke

Antwort von Semiha am 13.12.2009, 11:51 Uhr

Donchulio, auch ich habe den Fall gehabt, dass mir meine Wange ein Veilchen präsentiert hat, meine Tür gewaltsam aufgebrochen wurde (und ich mag jetzt nicht alles nochmal aufführen).
Nur wenn mein Kind nach seinem Vater fragt und ihn sehen möchte ( und sei es nur um sich eine neue Lokomotive zu wünschen oder sich "auszutoben", dann werde ich mich hüten, ihm das zu verbieten und weiterhin den Umgang fördern.
Du kannst deinen Ex am besten einschätzen, mach das beste für das Kind daraus.

Viel Glück!

Liebe Grüsse
semiha

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Re: Danke

Antwort von Nougat13 am 13.12.2009, 12:34 Uhr

Aufgrund der KV kannst Du ein Kontaktverbot zu Dir und einen betreuten Umgang mit ihm und den Kindern über`s Jugendamt, bzw. Familiengericht beantragen.

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Nachtrag

Antwort von Nougat13 am 13.12.2009, 12:35 Uhr

Du kannst ihn bei der Polizei wegen Körperverletzung anzeigen

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auch Nachtrag

Antwort von Semiha am 13.12.2009, 12:55 Uhr

Wenn es gar nicht anders geht, dann ignoriere doch vorerst die Umgangstage. Irgendwann wird er dann klagen und du suchst dir eine gute Anwältin.
Nur lasst die Kinder da heraus ( aus euren Spielchen). Das ist kein Vorwurf, nur ein Aspekt, der hier häufig auch angetroffen wird.
Jeder soll sich nur den Schuh anziehen, der passt.

Wenn man überhaupt Schuhe tragen möchte *lach*

Achso, und den Humor nicht verlieren. Das wäre wirklich tragisch.

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@Semiha

Antwort von Möhrchen am 13.12.2009, 13:06 Uhr

Hm - wenn sie den Umgang quasi aussetzt, sind die Kids doch schon mittendrin finde ich...ihnen wird der Vater vorenthalten. So vergehen rasch Monate ohne Kontakt und das ist sicher auch nicht das Beste für die Kinder.

Ich würde mich flugs nach dem betreuten Umgang erkundigen und darauf drängen - sicher ist eine spezielle Anlaufstelle sofern sie sowas anbieten, in so einem Fall besser als das JA...wobei ich das JA auch informieren würde...rein vorsorglich...

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Re: @Semiha

Antwort von Semiha am 13.12.2009, 13:14 Uhr

Natürlich, Heike.
Nur eben das wurde schon genannt, und bedenke, dass manch Menschenseele nur das aus den Zeilen mitnimmt, was es auch -derzeit- verarbeiten / tragen kann.
Mein abschliessender Vorschlag war nur für den Extremfall gedacht, weil sie Ängste hat, dass er auch gegenüber den Kindern / Kind Agressivität zeigen könnte.
Ich kann ja nicht in sie hineinsehen. :)
Recht habt ihr natürlich und den wichtigen Aspekt mit betreutem Umgang wollte ich nicht in Frage stellen.

Aber das alleinige Sorgerecht wird nicht viel ändern, darauf mochte ich nochmal aufmerksam machen. Manche Probleme muss man strategisch uns selbstsicher angehen. Dafür bedarf es aber einer Analyse der speziellen Situation.

Bei uns würde ein betreuter Umgang eher destruktiv wirken, statt konstruktiv. Wäre aber die nächste Alternative, wenn ich nur erahne, dass der regelmässige Umgang Efe schadet.

Wünschen wir der zerrütteten Familie einfach viel Glück.

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Re: pk du hast es nur bekommen weil er es FREIWILLIG

Antwort von PatriciaKelly am 13.12.2009, 13:48 Uhr

hätt er es nich freiwillig abgegeben mittags hätt ich nachm. n anruf gekriegt dass der richter das so entschieden hat.
die sache war klar.
durch sein einlenken hat er das lediglich um ein paar std verkürzt,aber das ergebnis wäre dasselbe gewesen

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