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Geschrieben von ursel66 am 19.05.2010, 21:04 Uhr

18. Geburtstag

Nachdem ich nun die Örtlichkeit bekomme, plane ich eine Party zum 18. Geburtstag meines Großen
Ich hätte gern 18 Feuerwerksraketen! Wo bekommt man die denn jetzt her?
Ich weiß, dass ich es anmelden muss. Ist ja kein Problem.
Aber wo gibt es jetzt Fabrikverkauf oder so????
Und Vorschläge für die Einladungskarte such ich auch noch..... Gibt es hier kreative Textler?
Liebe Grüße
Ursel

 
4 Antworten:

Re: 18. Geburtstag

Antwort von mamafürvier am 19.05.2010, 21:12 Uhr

Außer das Kinderzeugs darf außerhalb des Jahreswechsels nichts verkauft werden. Ich befürchte auch Hersteller müssen sich daran halten. Wie wäre es stattdessen mit Himmelslaternen an die die Gäste ihre Wünsche hängen können?
Ich habe meinen Söhnen eine meterlange Chronik geschrieben mit wichtigen und vor allem witzigen Highlights aus ihrem Leben, Meilensteine vom 1. Schrei über 1. Schritt, 1. Kuss usw.

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Re: 18. Geburtstag

Antwort von Curly-Cat am 19.05.2010, 21:32 Uhr

http://www.pyroland.de/faq.php

Da kannst Du bestellen, allerdings mit Ausnahmegenehmigung. Wie Du die bekommst, steht da auch.

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Himmelslaternen

Antwort von berita am 19.05.2010, 22:13 Uhr

Himmelslaternen sind noch gefährlicher und teilweise schon verboten oder man braucht eine Genehmigung. Ich kopier mal aus Wiki:


Baden-Württemberg: Eine Genehmigung der Luftfahrtbehörde ist erforderlich, wird in der Regel jedoch nicht erteilt.

Bayern: Der Gebrauch ist durch § 19 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) untersagt. Ausnahmeregelungen werden laut Information des Innenministeriums grundsätzlich nicht erteilt. Hintergrund ist, dass die frei fliegenden, unbemannten Heißluftballone nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten im Sinne der VVB sind.[8]

Berlin: In Berlin ist eine Genehmigung für das Steigenlassen von Himmelslaternen erforderlich. Sie wird in Berlin aber generell nicht erteilt, da Beeinträchtigungen im Luftverkehr und Waldbrandgefahr befürchtet werden.[9]

Brandenburg: Das Innenministerium erarbeitet zurzeit eine landesweit gültige Verbotsverordnung für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen.[10]

Hamburg: Verbot für Himmelslaternen ab dem 1. Februar 2010.[11]

Hessen: Der Gebrauch ist seit dem 23. Juli 2009 untersagt.[12]

Niedersachsen: Der Gebrauch ist seit dem 1. Mai 2009 untersagt.[13]

Nordrhein-Westfalen: Der Gebrauch ist seit dem 18. Juli 2009 untersagt.[14]
Mecklenburg-Vorpommern: Der Gebrauch ist seit dem 26. August 2009 untersagt.[15]

Rheinland-Pfalz: Verbot für Himmelslaternen seit dem 1. September 2009[16]

Saarland: Seit dem 2. Oktober 2009 ist das Aufstiegen lassen von Himmelslaternen im Saarland verboten.[17]

Sachsen: Verbot für Himmelslaternen ab dem 1. September 2009 [18]

Sachsen-Anhalt: Gefahrenabwehrverordnung zur Verhütung von Bränden durch die Benutzung von Ballonen[19]

Schleswig-Holstein: Verbot für Himmelslaternen ab dem 28. August 2009 .[20]

Thüringen: Das Innenministerium hat ein Verbot für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen ausgesprochen, das seit dem 19. Oktober 2009 gilt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.[21]

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oh

Antwort von mamafürvier am 19.05.2010, 22:23 Uhr

Verbot in Sachsen... hier gibts noch welche. ich fand die immer toll, die Berichte über Schäden sind mir aber bekannt von daher verständlich.

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