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Geschrieben von Keks10 am 19.05.2010, 9:12 Uhr

Ummeldung...???

war gestern bei der ARGE...u. die verlangen nun von mir, das ich mich nun schon vor der Antragsabgabe, für die neue wohng. ummelde, muß ich, obwohl ich sie noch garnicht habe, die arge will das so....ist komisch !

kennt das jemand..??

 
16 Antworten:

Re:

Antwort von Dreierbande am 19.05.2010, 9:17 Uhr

Du kannst dich erst ummelden ab dem Tag, wo du in diese Wohnung einziehst, und die müssen deinen Antrag auch dann annehmen, wenn du noch nicht umgemeldet bist. Schreib in den Antrag deine jetzige Adresse rein und mach ein separates Schreiben, daß du ab dann und dann zu folgender Adresse umziehst und ab dem Tag Alg2 beantragst, Meldebestätigung würdest du nachreichen, sowie der Umzug vollzogen ist.

Bekommst du eigentlich ne Beihilfe für deinen Umzug? Oder hast du sowas beantragt, weil ja der Umzug notwendig ist (aufgrund Trennung)? Ich könnte mir vorstellen, daß die einer Beihilfe aus dem Wege gehn wollen wegs nem Umzug, denn wenn du schon woanders gemeldet bist, kannst du keine Umzugsbeilhilfe beantragen, fein ausgedacht vond enen, laß dich nicht verarschen.

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Re: Ummeldung...???

Antwort von taram am 19.05.2010, 9:19 Uhr

Hm, ob man sich vor Beginn des MV einfach schon ummelden kann, glaube ich nicht. Da schießt die Arge mal wieder üerb Ziel hinaus?!

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Re:

Antwort von Keks10 am 19.05.2010, 9:20 Uhr

nein ne umzugsbeihilfe bekomme ich nicht, weil ich ja momentan noch mit den ex zus- wohne u. ich bez. noch kein alg2..beantrage ich ja für die neue wohng mit mein 2 kids....mir ist nix angeboten worden....

die verlangen, ich soll mich vorher schon ummelden....

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Re: Ummeldung...???

Antwort von Keks10 am 19.05.2010, 9:21 Uhr

gehe morgen zum einwohnermeldeamt u. sage denen das u. werde sehen, wie weit ich dort komme...sonst lasse ich mir was schriftliches geben.....

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Re:

Antwort von taram am 19.05.2010, 9:22 Uhr

Na von alleine bieten die nix an. Stell den Antrag (Umzugskosten)und dann würde ich beim Meldeamt anrufen und mich erkundigen, wann du dich frühestens anmelden kannst.

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Re:

Antwort von Keks10 am 19.05.2010, 9:23 Uhr

hmm...wie kann ich das formúleiren, hab das noch nicht gemacht....???

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Re: Ummeldung...???

Antwort von Patti1977 am 19.05.2010, 9:24 Uhr

Hallo,

du kannst dich polizeilich nicht wo anmelden, wo du nicht wohnst. das geht einfach nicht. bei meiner schwester hat es auch keiner verlangt. umzugskosten stehen dir zu, auch renovierungskosten und eventuelle erstausstattung, wenn du noch nie welche beantragt hast. aber du musst jetzt alles beantragen und darfst dich nicht abwimmeln lassen. und renovierungskosten und erstausstattung darf nicht als darlehen gegeben werden sondern als sonderleistung. beantrage alles. und zwar mit der alten anschrift. wie schon in einem anderen beitrag geschrieben, meldest du dich jetzt um, dann entfallen die sonderkosten wie umzug und renovierung. sie sollen dir sagen, wo das im gesetz /durchführungsverordnung steht.

lg

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Re: Ummeldung...???

Antwort von Keks10 am 19.05.2010, 9:37 Uhr

hab grad mal angerufen u. die haben mir gesagt, vorher ummelden geht nicht, also kann ich mir morgen den weg sparen......es geht nur 7 tage vorher.....

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Re: Ummeldung...???

Antwort von taram am 19.05.2010, 9:40 Uhr

Oh, das mit den 7 Tagen wußte ich nicht, wieder was gelernt

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@Patti1977

Antwort von Keks10 am 19.05.2010, 9:40 Uhr

wie kann ich die anträge formulieren, hast du tips..???

muß ich da 3 anträge schreiben oder kann ich alles in einem schreiben..???

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Re: @Patti1977

Antwort von Patti1977 am 19.05.2010, 9:45 Uhr

Schreib mir per PN kurz nochmal wo du wohnst, wie alt deine kinder sind, unterhalt für 1. kind und kein unterhalt für 2. kind, ab wann umzug, (innerorts??), dein einkommen jetzt, dein einkommen nach umzug.

frag heute abend meinen lebensgefährten, der hat da ahnung.

lg

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Re: @Patti1977

Antwort von Keks10 am 19.05.2010, 9:54 Uhr

pn

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Re: @Patti1977

Antwort von taram am 19.05.2010, 9:55 Uhr

Ich persönlich würde jeden Antrag auf ein extra Papier schreiben, ganz formlos:
Hiermit stelle ich einen Antrag auf

- Umzugskosten
- evtl. Renovierungskosten f. die alte Wohnung
- Kaution als Darlehen (welches während H4-Bezug nicht vom laufenden H4 abgezogen werden darf)
- evtl. Erstausstattung (wenn dein EX nix rausrückt oder alles seins ist)

und das alles am Tresen der Arge abgeben, vielleicht machst du dir von allen Papieren eine Kopie und läßt es dir abstempeln, dass du es abgegeben hast.
Deine Daten haben sie, du brauchst nicht mehr ins Detail gehen.

Viel Glück Taram

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Re: @Patti1977

Antwort von Keks10 am 19.05.2010, 9:56 Uhr

hab ja nächste woche dienstag abgabetermin für alles, da würd ich es mit einreichen.....u. mit den ummelden sage ich es u. hoffe, bekomm kein ärger

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Re:

Antwort von taram am 19.05.2010, 10:00 Uhr

Wieso Ärger, die können doch nicht Dinge verlangen, die anders vom Gesetzgeber geregelt sind. Ist doch wieder ein typisches Beispiel von - ach ich weiß auch nicht - oder sag es lieber nicht. Ist doch sowas von logisch, dass ich mich nicht Wochen vor Einzug ummelden kann. Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand.

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Re:

Antwort von taram am 19.05.2010, 10:01 Uhr

Und würde es gehen, dann wäre nämlich die neue Arge zuständig

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