Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von KKM am 20.02.2009, 10:40 Uhr

... Danke,

für die tollen Antworten...

Es ist halt so, dass ich diese Wohnung KEINESFALLS fremd vermieten möchte.

Wenn mein Bruder nicht einziehen, bleibt sie eben leerstehend, das ist ja auch nicht so toll...

Sie hat ca. 120 qm, das ist NATÜRLICH zu groß für 1 Person....

Die fiktiven Mieteinnahmen zu versteuern wären das geringere Problem...

Ich hatte halt gehofft, mit der Arge einen "Deal" machen zu können - sie sparen Geld und ich habe die Wohnung vermietet (selbst über die Heizkosten, an die ich gar nicht dachte, könnte man reden), ich würde die u.U. auch zum halben Mietpreis der bisherigen Wohnung "Warm" vermieten... und ein ganz wenig Geld käme auch noch rein...

Ich denke, das Gesetz hat so einen Fall selbstverständlich nicht vorgesehen..., macht ja wahrscheinlich auch so niemand...

Aber: ich will hoffen, dass dieser Fall nicht so schnell eintritt und mein Bruder endlich wieder Arbeit findet - dann könnte er die Wohnung notfalls selbst zahlen....

 
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