Geschrieben von apolia am 19.02.2009, 22:23 Uhr |
wenn wir schon dabei sind...auszug..
ich wohne hier nun ca 7 jahre.im mietvertrag steht noch renoviert/weiss bei auszug.
nun gibt es ein neues gesetz,das besagt,dass stubenrein u in hellen farben die whg bei auszug übergeben werde kann.was gilt nun für mich?
Re: wenn wir schon dabei sind...auszug..
Antwort von Lena_1977 am 19.02.2009, 22:26 Uhr
oh schwer - ich glaube es sind nur die klauseln ungültig in denen steht "alle drei Jahre muss das schlafzimmer" gestrichen werden. Weiß muss es nicht unbedingt sein, es gelten auch gedeckte Farben (kein kreisend pink) - besenrein ist leider etwas anders. Frag doch gleich mal den Anwalt, wenn du ihn am Ohr hast - wäre ja blöd ne verschimmelte Wohnung neu zu streichen.
Re: wenn wir schon dabei sind...auszug..
Antwort von Möhrchen am 19.02.2009, 22:28 Uhr
Welches Gesetz meinst Du?
Grundsätzlich gilt Dein Mietvertrag...
Wie hast Du denn die Wohnung übernommen? War sie renoviert?
lg heike
schau mal hier...
Antwort von shinead am 19.02.2009, 22:30 Uhr
...
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check8.htm
Re: wenn wir schon dabei sind...auszug..
Antwort von apolia am 19.02.2009, 22:38 Uhr
ja,sie war weiss gestrichen..nur zu spät habe ich bemerkt,dass unter der deckenfarbe,alte leimfarbe war...
beim mittag bröselte mir das zeug ins essen.
nun darf ich den ganzen mist abspachteln..
aber wenn ich aufgrund des schimmels fristlos rausgehen könnte,wäre die streicherei wirklich sinnlos..
Gesundheitsgefährdung bei Renovierung verschimmelter Räume
Antwort von amadeus_hates_music am 20.02.2009, 11:40 Uhr
Ich würde das ja mal von der anderen Seite angehen:
Wenn die Wohnung hochgradig verschimmelt ist, dann ist bei einer Renovierung mit exorbitanter Mehrbelastung der Luft durch hochgiftige Schimmelpilzsporen auszugehen. Abreißen von Tapeten, Runterspachteln von Farbe, etc trägt ja alles dazu bei, daß sich noch mehr Schimmelsporen in die Raumluft absetzen. Kann mir nicht vorstellen, daß man dich dazu zwingen kann unter diesen Umständen zu renovieren. Selbst Spezialfirmen tragen ja durch das Tragen von Schutzanzügen und Atemschutz dieser erhöhten Gesundheitsgefärdung Rechnung..
Würde das dringend mit einem Anwalt besprechen.
greetz, amadeus
Re: Gesundheitsgefährdung bei Renovierung verschimmelter Räume
Antwort von apolia am 20.02.2009, 14:23 Uhr
naja..es war beim ersten mal schlimmer.
nun sind an einigen stellen ca 40*40cm,bzw 50*20cm schimmelbefall..
aber er ist halt wieder da,und es zeigt mir,dass ich mit lüften und heizen nicht viel erreicht habe,außer eine hohe heizkostenabrechnung..
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