Alleinerziehend, na und?

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Hartz 4 - Frage

Thema: Hartz 4 - Frage

Ich kenne mich gar nicht aus, aber wie ich gelesen habe, einige andere (leider) hier: Ist auch nur rein fiktiv: Angenommen, ich hätte ein Haus mit 2 großen Wohnungen. In einer Wohnung wohne ich (AE, berufstätig) mit meinen Kindern. In der anderen Wohnung würde mein Bruder wohnen (Hartz 4, der bislang alleine in einer angemessenen Wohnung wohnt, die von der Arge bezahlt wird). Angenommen: Er zieht in die viel zu große Wohnung in meinem Haus ein (von der Größe nicht angemessen), ich würde die Miete reduzieren, dass sie UNTER der bisherigen Miete für die angemessene Wohnung liegt. Was meint Ihr, würde die Arge das mitmachen??? Quasi ein Deal: die neue Wohnung ist zu groß, dafür aber billiger (DEUTLICH billiger, beispielsweise nur die HÄLFTE der bisherigen Miete)----- Die Arge spart Geld und er hat eine größere Wohnung.... (und ich einen kostenlosen Babysitter) Ich bin mal gespannt... Das Ganze ist VIEL zu fiktiv, da die Wohnung derzeit nicht frei ist - und auch hoffentlich noch lange bewohnt bleibt - Deshalb möchte ich die Arge damit nicht "belästigen", die haben genug zu tun!

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 07:59



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Das Babysitten wäre NICHT regelmäßig, nur mal abends, wenn ich mal weg möchte udn er eh da ist..... Also: kein "Einkommen" durch Mietersparnis...

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 08:01



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Trotzdem ist es eine geldwerte Zuwendung. Außerdem hast Du dann ein Steuerproblem. Ich habe hier eine bissi vergleichbare Situation. Die Wohnung, in der ich wohne, gehört meinen Eltern. Die Wohnung ist eigentlich für uns drei zu groß, also nicht angemessen. Aber von den Kosten her liegt sie nur knapp über der "erlaubten" Miete. Ad 1: Meine Eltern KÖNNEN nicht weit unter eine ortsübliche Vergleichsmiete gehen. Sonst wird ihnen die ortsübliche Vergleichsmiete als fiktives Einkommen bei der Steuererklärung angerechnet. Denn die Miete ist für meine Eltern natürlich Einkommen. Und wenn man das "mutwillig" rediziert, findet das Finanzamt nur mäßig lustig. Ad 2: Wenn meine Eltern auf einen Teil der Miete (oder gar die ganze Miete) verzichten, ist das für mich ein geldwerter Vorteil, und das stört die ARGE. Ist ja auch verständlich und richtig so. Schließlich habe ich einen Vorteil, wenn ich statt auf den "erlaubten" 75 qm auf über 90 qm wohnen kann. Deswegen liegt die Miete, die ich meinen Eltern zahle, nur knapp unter der ortsüblichen Vergleichsmiete - das bekommt man gerechtfertigt, weil ein "unbekannter" Mieter ja auch mehr Arbeit und "Kümmern" beinhaltet. Und ich habe das Glück, daß die Differenz zwischen den "erlaubten" qm und den vorhandenen nicht sooo groß und Wohnraum in München knapp ist. Solange die Stadt München für mich keine angemessene Wohnung findet, darf ich hier wohnen bleiben. Wenn man was findet, müssen wir überlegen, was wir dann machen. Unter Umständen würde ich dann ein Zimmer untervermieten oder so. Aber ich fürchte, Dein Plan wird nicht funktionieren - aus diversen Gründen. Ließe sich die Wohnung denn evtl. teilen? Also daß Dein Bruder in einen Teil der Wohnung zieht, und Du den Rest "fremdvermietest"? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 09:45



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Hmm, ich habe nicht wirklich Ahnung von der Steuergeschichte, aber so ganz kann ich mir das nicht vorstellen. Wenn ich z.B. meine Tochter in einer mir gehörenden Wohnung kostenlos leben lassen, dann bekomme ich Ärger mit dem Finanzamt?? Ich dachte, es gibt auch sowas wie Eigenbedarf.

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 10:32



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Ja, Eigenbedarf, aber Du bist ja nicht Deine Tochter. "Ärger" ist vielleicht übertrieben. Aber das FA will halt Steuern auf fiktive Einnahmen. Ich habe das übrigens selber ähnlich durch. Ich hatte eine Wohnung in Berlin gekauft, bevor dort der Wohnungsmarkt zusammenbrach. Und dann wurde ich beruflich nach München versetzt, also habe ich die Wohnung vermietet. Die Mieteinnahmen deckten über Jahre nicht die Kosten, sie reichten kaum für die Darlehensraten. Also hatte ich jahrelang einen Verlust aus der Wohnung, der meine Steuerlast aus nichtselbständiger Arbeit reduzierte. Nach zwei Jahren hat das FA hier in München mich angeschrieben und verlangt, ich müsse die Wohnung so vermieten, daß die Miete die Kosten deckt, sonst würde man mir den Verlust nicht mehr anrechnen. Ich konnte dann nachweisen, daß eine kostendeckende Miete in Berlin nicht zu erzielen war, dann war Ruhe und das FA hat die Verluste weiter akzeptiert. Etwas anderes ist es, wenn man dem Kind (noch) unterhaltspflichtig ist. Dann kann der Unterhalt natürlich u.a. in der kostenlosen Bereitstellung einer Wohnung bestehen. Das machen ja viele, wenn das Kind in einer anderen Stadt studiert. Aber im Ursprungsfall geht es ja um den Bruder, dem die Ursprungsposterin nicht unterhaltsverpflichtet ist. Und in meinem Fall geht es um mich, die ich nicht mehr die Jüngste bin, eine eigene Familie habe und für die Wohnung Geld vom Amt bekomme. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 15:05



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"Meine Eltern KÖNNEN nicht weit unter eine ortsübliche Vergleichsmiete gehen. Sonst wird ihnen die ortsübliche Vergleichsmiete als fiktives Einkommen bei der Steuererklärung angerechnet. Denn die Miete ist für meine Eltern natürlich Einkommen. Und wenn man das "mutwillig" rediziert, findet das Finanzamt nur mäßig lustig." Ganz so stimmt das aber nicht... (sorry fürs Einmischen!): Man darf seine Wohnung, steuerlich gesehen, so vermieten, wie man möchte. Hat aber ggf. entsprechende Konsequenzen... Wenn man seine Wohnung für mindestens 56% der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass man Gewinne erzielen will, zumindest auf die gesamte Nutzungsdauer der Wohnung gesehen. Wenn man Verluste erzielt, kommt - wie bei Elisabeths Berliner Wohnung - wahrscheinlich irgendwann das Finanzamt an und fragt mal nach. ;-) Wenn man seine Wohnung für weniger als 56% der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet, so muss man aufteilen - in eine entgeltliche Vermietung und eine unentgeltliche Vermietung. Die unentgeltliche Vermietung ist Privatsache und interessiert das Finanzamt nicht. Der Haken bei der Sache ist allerdings - die Werbungskosten für die Wohnung sind dann auch entsprechend aufzuteilen, d.h. wenn man für 50% der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet, kann man auch nur 50% der Ausgaben steuerlich geltend machen. :-) Ach ja - die "ortsübliche Vergleichsmiete" bezieht sich auf die Warm-Miete, d.h. die ortsübliche Kaltmiete für vergleichbare Wohnungen vergleichbarer Größe, Alter und Ausstattung zuzüglich der tatsächlichen Nebenkosten, die man als Vermieter auf den Mieter umlegen könnte. Ansonsten gab es früher mal die Möglichkeit, bei einer selbstgenutzten (oder verbilligt überlassenen) Wohnung den Mietwert fiktiv als Einnahmen anzusetzen, und so die Werbungskosten für die Wohnung absetzen zu können - ist aber schon seit mind. 10 Jahren abgeschafft, glaube ich... *kopfkratz*

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 15:41



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Hallo, jeder Quadratmeter, der zu viel ist, kostet Heizung, und die zahlt wiederum die Arge. Ebenso eventuelle Nachzahlungen. Und das möchten sie aus verständlichen Gründen nicht. Gibt sicher noch mehr Gründe, die dagegen sprechen, fällt mir aber gerade nicht ein. Liebe Grüße Sigrid

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 09:57



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... sind natürlich anzurechnen, und solche Einkommen dürfen nicht mutwillig reduziert werden. Außerdem spart die Arge unterm Strich nichts, denn was sie bei Deinem Bruder, gibt sie bei Dir entsprechend mehr wieder aus. Fazit: Warum also soll Deinem Bruder eine zu große Wohnung gesponsert werden? Die Fakten, die Port nennt, sind zutreffend und genau die Gründe, weshalb zu große Wohnungen abgelehnt werden. Das Projekt solltest Du ganz schnell vergessen. Viele Grüße Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 10:18



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für die tollen Antworten... Es ist halt so, dass ich diese Wohnung KEINESFALLS fremd vermieten möchte. Wenn mein Bruder nicht einziehen, bleibt sie eben leerstehend, das ist ja auch nicht so toll... Sie hat ca. 120 qm, das ist NATÜRLICH zu groß für 1 Person.... Die fiktiven Mieteinnahmen zu versteuern wären das geringere Problem... Ich hatte halt gehofft, mit der Arge einen "Deal" machen zu können - sie sparen Geld und ich habe die Wohnung vermietet (selbst über die Heizkosten, an die ich gar nicht dachte, könnte man reden), ich würde die u.U. auch zum halben Mietpreis der bisherigen Wohnung "Warm" vermieten... und ein ganz wenig Geld käme auch noch rein... Ich denke, das Gesetz hat so einen Fall selbstverständlich nicht vorgesehen..., macht ja wahrscheinlich auch so niemand... Aber: ich will hoffen, dass dieser Fall nicht so schnell eintritt und mein Bruder endlich wieder Arbeit findet - dann könnte er die Wohnung notfalls selbst zahlen....

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 10:40



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Im ersten Posting ist das ganze ja sooooooo fiktiv, denn die Wohnung ist ja derzeit eh vermietet. Jetzt steht sie leer, ja was denn nun? So ganz fiktiv scheint das dann ja doch nicht zu sein#. Und sorry, im Zuge von ALG II sind wir nicht bei "Wünsch Dir was!". Einkommensmöglichkeiten MUßT Du realisieren, und zwar wirtschaftlich vernünftig realisieren. 120qm für 1 Person? Ich bitte Dich!!! 120qm wollen beheizt und befeuert sein. Das kannst Du gar nicht beeinflussen, denn die Wärme geht raus bei 120qm, ob Du willst oder nicht. Und von irgendwoher müssen diese Kosten ja dann letztlich doch aufgebracht werden. Und wenn nicht von der Arge, woher dann? Meine Argumentation, daß die Arge eben NICHT spart, hast Du offenbar nicht verstehen wollen. Viele Grüße Ralph/Snoopy, der sich immer wieder über Leute aufregt, die sich Leistungen beim Staat ergaunern wollen und damit dem Staat die Mittel wegnehmen, um dort zu helfen, wo es WIRLICH nottut!!!

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 12:01



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sie schrieb doch im ersten Beitrag - berufstätig... da hab ich nichts von H4 gelesen... Hab ich was übersehen?

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 12:46



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Stimmt, was KKM selbst angeht, habe ich etwas überlesen. Insofern muß ich meine Aussgage relativieren und mich entschuldigen. Das ändert aber nichts ander Tatsache, daß 120qm für eine Person indiskutabel sind, eben WEIL die Heizkosten entsprechend hoch sind. Die Arge geht damit definitiv ein unkalkulierbares Risiko ein. Ausnahme: Die Wohnung wird verbindlich kostenlos zur Verfügung gestellt, und zwar incl. Nebenkosten. Davon war aber nicht die Rede. Das Ganze wäre definitiv auf Sand gebaut. Ralph/Snoopy

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 13:43



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Die Wohnung ist derzeit bewohnt, von meiner Mutter, die sich bester Gesundheit erfreut und das hoffentlich noch viele Jahre lang!!! Daher handelt es sich rein um eine fiktive Frage!!! Ich selbst arbeite und finanziere mich und meine Kinder alleine (von Unterhaltszahlungen des Vaters mal abgesehen)... Mein Bruder ist leider ohne Arbeitsplatz, aber schon lange auf der Suche und lebt leider derzeit von Harz 4... Falls die Wohnung IRGENDWANN mal leersteht, wäre es ja schön, wenn mein Bruder einziehen könnte.... Und mir ging es darum, was die Arge dazu sagen könnte!!! ICH will mich nicht bereichern, will die Wohnung aber nur ungern leer lassen (Vermietung an Dritte kommt nicht in Betracht), Daher die FRAGE an Leute, die sich damit auskennen, welche Möglicheiten es gäbe!!! Die Arge zahlt derzeit meinem Bruder eine angemessene Wohnung, ich dachte, evtl. gibt es eine Möglichkeit, bei der BEIDE SEITEN etwas "verdienen"... Meine Wohnung steht nicht mehr leer und wird bewohnt, die Arge spart Mietzahlungen an die bisherige, angemessene Wohnung.... Mein Vorschlag war: ich vermiete WARM inklusive ALLER Nebenkosten für die Hälfte der Mietzahlungen der angemessenen Wohnung... Ich war der Meinung, dass die Arge zu beschäftigt ist, sich mit FIKTIONEN rumzuschlagen und wollte mal hier nachfragen.. Denn ich dachte, das könnte mir vielleicht jemand erklären...

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 15:43



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Meine Mutter bezieht übrigens auch KEINERLEI staatliche Leistungen!!!!

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 15:44



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dein Bruder mit deiner Mutter in die riesige Wohnung zieht???? Dann wäre euch doch auch geholfen!? Groß genug wäre sie ja wahrscheinlich?! Viele Grüße Ursel, die auch 13 Jahre mit ihrem Bruder im Haus gelebt hat und dieser Zeit immer noch nachtrauert.....

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 17:03



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gelten sie als Bedarfsgemeinschaft, und ihm werden ein großer teil seines geldes gestrichen.... deshalb wird er das wohl eher nicht tun.... lg mic

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 18:02



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süße Idee, meine Mutter ist ganz froh, dass er endlich in einer eigenen Wohnung wohnt (er ist inzwischen Mitte 30).... Die große Wohnung böte ihm nur ein oder mehrere "Kinderzimmer", aber keine separate Küche oder Bad.... Das käme auch nicht wirklich in Frage.... Ich hatte nur den schrecklichen Albtraum, dass meine Mutter tödlich verunglückt und habe überlegt, ob es möglich ist, meinen Bruder in die Wohnung zu bekommen, damit sie bewohnt ist (und somit nicht verkommt) ohne dass Dritte einziehen.... Wobei, im Todesfall wäre Hartz 4 wahrscheinlich eh Geschichte, da er erst seinen Erbteil aufbrauchen müsste... UND NEIN: NIEMAND AUS MEINER FAMILIE WILL SICH AM STAAT BEREICHERN (abgesehen von mir, ich bin Bundesbeamtin und beziehe vom Staat mein Gehalt )

Mitglied inaktiv - 20.02.2009, 18:21