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Geschrieben von two_kids am 05.06.2007, 7:40 Uhr

@wilma68

in den vorangegangenen beiträgen steht aber, dass wenn die versicherung zahlt, nur dann, wenn man seine aufsichtspflicht NICHT verletzt hat. DAS STIMMT NICHT!

man muss sie sogar verletzen, um geld von der versicherung zu bekommen.

ausserdem hat 2xGlück doch auch geschrieben, dass ihre kinder mitversichert sind.

lg two_kids

 
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