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Geschrieben von doppelmutti1234 am 04.06.2007, 18:50 Uhr

Haftpflicht übernimmt Schaden erst bei Kids ab 7??

Gesetzliche Grundlage
Der Schädiger ist laut Gesetz zur Wiedergutmachung verpflichtet (Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraphen 823ff., diverse Spezialgesetze). Zahlen muß man immer dann, wenn man für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit die Ursache ist, spielt keine Rolle. Es gilt das Prinzip: Eltern haften bis zur Volljährigkeit für die Kinder. Ausnahmen bestätigen die Regel. Schäden, die Kinder bis 7 Jahre anrichten, müssen nur dann von den Eltern ersetzt werden, wenn sie ihre Kinder unzureichend beaufsichtigt haben

 
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