Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von two_kids am 04.06.2007, 20:26 Uhr

bei verletzter aufsichtpflicht bekommt man den schaden ersetzt

unser sohn hat mal bei meiner schwiegermutter die scheibe der wohnzimmertür zerschossen. zum zeitpunkt war er 3,5 jahre alt.

unsere haftpflichtversicherung übernahm den schaden mit der begründung, dass wir die aufsichtspflicht verletzt haben. verletzt man sie NICHT, wird der schaden NICHT übernommen.

lg two_kids

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.