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Geschrieben von doppelmutti1234 am 04.06.2007, 18:53 Uhr

nachtrag

grummel hälfte wieder verschluckt


Nicht jeder Schadenersatzanspruch ist berechtigt. Typisch ist der Schaden des 3-jährigen Kindes, der das Auto des Nachbarn »bearbeitet«. Stellt sich heraus, daß die Eltern ihre Aufsichtspflicht ausreichend ausgeübt haben als der Schaden passierte, geht der Nachbar leer aus. So will es das Gesetz (Bürgerliches Gesetzbuch). Die Haftpflicht-Versicherung leistet auch dann für die Abwehr dieser unberechtigten Forderung. Notfalls bis zum Gericht, wenn der Geschädigte


es ist also so...deine schwiegis haben kein recht auf geld wenn die versicherung nicht zahlt (theoretisch) aber wer will schon stress mit den schwiegis

 
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