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Geschrieben von Mehtab am 30.07.2021, 15:21 Uhr

Zahlt eine Berufunfähigkeitsversicherung auch bei Erwerbsunfähigkeit?

In den Versicherungsbedingungen steht:

"Als berufsunfähig gilt die versicherte Person auch, wenn sie eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn

- die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen erhält und
- die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens 50 Jahre alt ist und
- der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens seit zehn Jahren besteht."

Das ist doch eine deutliche Einschränkung der Leistungspflicht der Versicherung. Da ist nichts mit zusätzlicher BU-Rente zur Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn nicht die obengenannten Bedingungen erfüllt sind.

 
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