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Geschrieben von Andrea&Würmchen am 17.08.2013, 12:02 Uhr

Wer kennt sich mit Versicherungsfragen aus?

Hallo,

meinem Vater kam im März im Krankenhaus etwas abhanden. Ich habe das sofort gemeldet, habe bis Juli nichts gehört. Auf Nachfrage hieß es, die Verlustanzeige sei nie angekommen, ich müsse sie neu stellen. Dann kam die Nachricht, dass sich die Versicherung der Klinik mit uns in Verbindung setzen würde.

Heute kam nun das Schreiben der Versicherung mit dem Hinweis, dass die Schuldfrage noch geklärt werden müsse. Allein aus dem Umstand, dass ein Gegenstand in den Räumen des Versicherungsnehmers abhanden gekommen ist, sei kein Rechtsanspruch ableitbar. Wir sollen nun mitteilen, worin wir ein konkretes Verschulden der Klinik sehen.

Und nun? Was schreibt man da? Ich meine, mein Vater war zu dieser Zeit bewegungsunfähig, ehrlich gesagt mehr tot als lebendig. Außer uns und den Ärzten/Schwestern durfte niemand zu ihm. Wie soll ich nun beweisen, dass ich nicht z.B. die verloren gegangene Sache mit nach Hause genommen habe, um gerade so ein Verschwinden zu vermeiden?

Hat da jemand einen Tipp? Ich hab in letzter Zeit so viel mit der Bürokratie gekämpft, dass ich vielleicht auch gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht sehe...

Danke & Grüße
Andrea

 
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