Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

von Leena  am 20.11.2011, 18:39 Uhr

Wer kennt sich mit Kindergeld aus?

Lies mal im EStG nach - eine Oma, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, hat auch einen Kindergeldanspruch, wenn sie das Enkelkind in ihren Haushalt aufgenommen hat (§ 63 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ein kurzfristiger Besuch (auch von 9 Wochen) führt nicht zu einer Haushaltszugehörigkeit im Sinne dieser Vorschrift.

So gesehen - nein, kein Anspruch auf Kindergeld.

Mit der Staatsbürgerschaft des Kindes hat das im Übrigen nichts zu tun. :-)

Warum sollte übrigens ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn Dein Kind ein paar Wochen die Oma besucht?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.