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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 20.11.2011, 16:56 Uhr

Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?

Du schickst das Kind für 9 Wochen in den Schüleraustausch und willst dafür auch noch Geld haben? Ich bin geplättet.

GsD erfüllt Ihr die Anspruchsvoraussetzungen nicht:
"Die Eltern müssen in Deutschland wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten, um Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erhalten zu können. Der Kindergeldanspruch ist damit an die gleichen Voraussetzungen geknüpft, wie die unbeschränkte Einkommenspflicht in Deutschland.
.......................
Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt.

Zur Begründung des gewöhnlichen Aufenthaltes ist die tatsächliche körperliche Anwesenheit erforderlich. Eltern, die sich zusammenhängend länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten, haben hier normalerweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt."

Gefunden dort:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Eltern.html

 
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