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von Leena  am 21.11.2011, 8:11 Uhr

In deutsche Kassen eingezahlt...

"Warum manche sich so ueber eine Frage aufregen, versteh ich jetzt nicht. Immerhin sind wir auch Buerger dieses Landes und werden es auch bleiben und haben mit Sicherheit schon mehr in dt. Kassen eingezahlt als manche hier zusammen. Somit ist es auch unser Geld, auf das wir Anspruch erheben, wenn wir ein Recht darauf haben sollten."

Moment mal - Du schreibst, Ihr hättet "mehr in dt. Kassen eingezahlt als manche hier zusammen" (allein die Grammatik dieses Satzes finde ich schon bedenklich), damit wäre es auch "Euer Geld", auf das Ihr "Anspruch erheben" wollt. Von welchen Kassen redest Du da, und von welchen Ansprüchen?

Aus der Rentenkasse wird das Kindergeld nicht bezahlt, auch nicht von den Gesamtsozialversicherungen etc., und falls Du von Steuern sprechen solltest, so leitet sich daraus mitnichten irgendein Anspruch ab. Ich empfehle da dringend die Legaldefition von Steuern (§ 3 AO) nachzulesen:

"Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen..."

Aus der Tatsache, dass man Steuern zahlt, mal Steuern gezahlt hat o.ä. leitet sich genau gar kein Anspruch auf irgendeine Gegenleistung an.

Anspruchsdenken par excellence...

(Im Übrigen habt IHR definitiv gar keinen Anspruch auf Kindergeld, den hätte allenfalls die Oma, aber eben auch nur bei Haushaltsaufnahme Eures Kindes, und die ist bei einem 'Schüleraustausch' eben NICHT gegeben.)

 
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