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von Leena  am 20.11.2011, 21:05 Uhr

Was ist daran so abwegig?

Schau mal hier, da wird der Begriff "Haushaltsaufnahme" erläutert:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Eltern.html#d1.6Haushaltsaufnahme

"Bei Pflege-/Großeltern und Stiefmutter/-vater ist der Kindergeldanspruch davon abhängig, dass der Elternteil das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Ein Kind ist nur dann in den Haushalt einer Person aufgenommen, wenn es ständig dort betreut und versorgt wird. Die bloße Anmeldung bei der Meldebehörde genügt nicht. Das Kind muss sich durchgängig in dem Haushalt aufhalten.

Eine bestehende Zugehörigkeit zu einem Haushalt wird allerdings durch eine vorübergehende auswärtige Unterbringung wegen Schul-/Berufsausbildung oder Studium des Kindes nicht unterbrochen."

Wenn Du liest, wirst Du daraus eindeutig herauslesen, dass Euer Kind weiterhin Eurem Haushalt zugehört, also hat die Oma definitiv legal keinen Kindergeldanspruch insoweit.

"Wenn sie zur Oma zieht und dort gemeldet wird, weiss ja erstmal niemand von diesem Amt wie lange. Wenn Oma sie dann nach 2 Monaten abmeldet und nach Hause schickt, dann ist das eben so."

Ganz klasse - Du hast vor, ganz bewusst entscheidungsrelevante Angaben zu verschweigen, nur um unbedingt Kindergeld zu bekommen, damit Oma und Enkel das Geld auf den Kopp kloppen können? Könnt Ihr es Euch nicht leisten, den Aufenthalt vom Enkel in Deutschland entsprechend selbst zu finanzieren?

 
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