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Geschrieben von caju am 26.01.2010, 9:23 Uhr

Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?

Guten morgen zusammen...
Wir haben im Mietvertrag folgende Klausel stehen:
Die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten während der Mietzeit bis zum Betrag von 250€ im Einzelfall trägt der Mieter, wenn es sich um die Behebung von Schädenan Teilen der Wohnung handelt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Wasserhähne,etc...HEIZUNGSANLAGE,...etc.
Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen in Höhe 2000€ jährlich."
Ist das so erlaubt??? Ich meine die Summen?
Wir sollen uns jetzt an einer Rechnung beteiligen, wo eine Reparatur an der Heizunganlage vorgenommen wurde. 250€ sollten wir dazu bezahlen! Ich sehe es eigentlich nicht ein, das ich dem Vermieter außer der HOHEN MIETE noch seine Anlagen hier mitbezahle. Wir sind die ersten Mieter, die mal länger als 2 Jahre hier wohnen (Haus Bj. 1996) und während unserer Mietzeit (5Jahre) geht nach und nach alles kaputt! Ich hoffe, es kann mir hier einer nen guten Tipp geben. Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst nächste Woche, wollte vorab aber schonmal Infos reinholen!
LG

 
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