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Geschrieben von matuffli1976 am 26.01.2010, 9:58 Uhr

Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?

hallo,

grds handelt es sich um eine kleinreparaturklausel - allerdings dürften die beträge viel zu hoch sein, so dass die ganze klausel unwirksam ist. üblich sind einzelkosten bis zu 100EUR je fall und jahresmaximalgrenze von 6% der jahreskaltmiete. allerdings musst du auch aus einem anderen grund die 250 eur nicht zahlen. um eine kleinreparatur handelt es sich nämlich nur, wenn die reparatur insgesamt die vereinbarten kosten des einzelfalls nicht übersteigt. bei reparaturen, die die kosten des einzelfalls übersteigen handelt es sich nicht mehr um eine kleinreparatur mit der folge, dass der vermieter die gesamte rechnung selbst trägt. eine anteilige kostentragung des mieters gibt es nicht.

lg claudia

 
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