Geschrieben von matuffli1976 am 26.01.2010, 9:58 Uhr |
Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?
hallo,
grds handelt es sich um eine kleinreparaturklausel - allerdings dürften die beträge viel zu hoch sein, so dass die ganze klausel unwirksam ist. üblich sind einzelkosten bis zu 100EUR je fall und jahresmaximalgrenze von 6% der jahreskaltmiete. allerdings musst du auch aus einem anderen grund die 250 eur nicht zahlen. um eine kleinreparatur handelt es sich nämlich nur, wenn die reparatur insgesamt die vereinbarten kosten des einzelfalls nicht übersteigt. bei reparaturen, die die kosten des einzelfalls übersteigen handelt es sich nicht mehr um eine kleinreparatur mit der folge, dass der vermieter die gesamte rechnung selbst trägt. eine anteilige kostentragung des mieters gibt es nicht.
lg claudia
- Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag? - caju 26.01.10, 9:23
- Niemand da, der mir helfen kann? - caju 26.01.10, 9:45
- Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag? - mamaj 26.01.10, 9:54
- Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag? - matuffli1976 26.01.10, 9:58
- habe gerade aktuell das gefunden.... - mamaj 26.01.10, 10:02
- Danke euch! :-) - caju 26.01.10, 10:07
- Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag? - caju 26.01.10, 10:02
- habe gerade aktuell das gefunden.... - mamaj 26.01.10, 10:02
- Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag? - deischuhzu 26.01.10, 11:05
Ich guck gerade
"Es saugt und bläst der Heinzelmann,
Ich muss jedes Mal wieder lachen
Unsere Nachbarn haben ne echt Vollmeise!
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Wieder mal alles falsch gemacht?!
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