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Geschrieben von caju am 26.01.2010, 9:23 Uhr

Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?

Guten morgen zusammen...
Wir haben im Mietvertrag folgende Klausel stehen:
Die Kosten kleinerer Instandhaltungsarbeiten während der Mietzeit bis zum Betrag von 250€ im Einzelfall trägt der Mieter, wenn es sich um die Behebung von Schädenan Teilen der Wohnung handelt, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Wasserhähne,etc...HEIZUNGSANLAGE,...etc.
Die Verpflichtung zur Kostentragung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen in Höhe 2000€ jährlich."
Ist das so erlaubt??? Ich meine die Summen?
Wir sollen uns jetzt an einer Rechnung beteiligen, wo eine Reparatur an der Heizunganlage vorgenommen wurde. 250€ sollten wir dazu bezahlen! Ich sehe es eigentlich nicht ein, das ich dem Vermieter außer der HOHEN MIETE noch seine Anlagen hier mitbezahle. Wir sind die ersten Mieter, die mal länger als 2 Jahre hier wohnen (Haus Bj. 1996) und während unserer Mietzeit (5Jahre) geht nach und nach alles kaputt! Ich hoffe, es kann mir hier einer nen guten Tipp geben. Termin beim Mieterschutzbund habe ich erst nächste Woche, wollte vorab aber schonmal Infos reinholen!
LG

 
7 Antworten:

Niemand da, der mir helfen kann?

Antwort von caju am 26.01.2010, 9:45 Uhr

Schade :-(

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Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?

Antwort von mamaj am 26.01.2010, 9:54 Uhr

Wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, dann darf dieser Posten jährlich nicht mehr als 8% der Jahrskaltmiete betragen.

Übernehme aber keine Garantie..

LG
mamaj

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Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?

Antwort von matuffli1976 am 26.01.2010, 9:58 Uhr

hallo,

grds handelt es sich um eine kleinreparaturklausel - allerdings dürften die beträge viel zu hoch sein, so dass die ganze klausel unwirksam ist. üblich sind einzelkosten bis zu 100EUR je fall und jahresmaximalgrenze von 6% der jahreskaltmiete. allerdings musst du auch aus einem anderen grund die 250 eur nicht zahlen. um eine kleinreparatur handelt es sich nämlich nur, wenn die reparatur insgesamt die vereinbarten kosten des einzelfalls nicht übersteigt. bei reparaturen, die die kosten des einzelfalls übersteigen handelt es sich nicht mehr um eine kleinreparatur mit der folge, dass der vermieter die gesamte rechnung selbst trägt. eine anteilige kostentragung des mieters gibt es nicht.

lg claudia

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habe gerade aktuell das gefunden....

Antwort von mamaj am 26.01.2010, 10:02 Uhr

...siehe auch mal unter www.mieterbund.de Recht...Not-und Kleinreperaturen..


Not- und Kleinreparaturen
Wer zahlt was?


(dmb) Für notwendige Reparaturen und die erforderliche Mängelbeseitigung ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) muss der Mieter den Vermieter über auftretende Mängel oder Defekte informieren, der muss sich um die unverzügliche Beseitigung bzw. Reparatur kümmern.


"..............Wirksam ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes eine Kleinreparaturklausel nur, wenn im Mietvertrag eindeutig vereinbart ist, dass der Mieter nur für die Beseitigung von Bagatellschäden zahlt, dass die Schäden an den Teilen der Mietsache entstanden sind, auf die der Mieter unmittelbaren Zugriff hat, dass die Reparatur im Einzelfall höchstens 75 Euro kosten darf und dass alle Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres höchstens 8 Prozent der Jahresmiete bzw. 200 Euro ausmachen dürfen..........."

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Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?

Antwort von caju am 26.01.2010, 10:02 Uhr

Das hört sich gut an...ich mal schonmal vorsichtig einen Luftsprung...Hoffentlich sagen die mir das beim Mieterschutzbund auch so!
Danke.

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Danke euch! :-)

Antwort von caju am 26.01.2010, 10:07 Uhr

Da bin ich mal gespannt!!!

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Re: Wer kennt sich aus mit Klausel im Mietvertrag?

Antwort von deischuhzu am 26.01.2010, 11:05 Uhr

die Klausel ist unzulässig, demnach nicht zu beachten. Klar kann man eine Beteiligung an Instandsetzungsarbeiten bei Sachen, die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen aber nur bis zu einer Höhe von, ich glaube, 150,- € jährlich. Sollte die Reparatur schon über diesem Betrag liegen, müsst ihr gar nichts bezahlen, da es sich um keine Kleinreparatur mehr handelt.

Da die ganze Klausel unwirksam ist, müsst ihr wahrscheinlich überhaupt keine Kleinreparatur übernehmen.

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