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Geschrieben von shinead am 08.08.2012, 7:32 Uhr

Wenigstens wissen wir jetzt warum! *lol*

Nee, bei entsprechender Beschilderung hat der Radfahrer den Radweg zu nutzen.
Da faellst du mit der Anzeige auf die Nase, denn der Autofahrer kann zumindest außerhalb von Ortschaften so das Ueberhihlen ankündigen.

Innerorts würdest ihr dann beide fuer die Ordnungswidrigkeit zahlen...

 
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