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von Leena  am 28.08.2022, 14:22 Uhr

Weltweit haben genau 4 Staaten ein Gesetz gegen Gewaltverbot in der Erziehung.

Deine Aussage "Weltweit haben genau 4 Staaten ein Gesetz gegen Gewaltverbot in der Erziehung" ist schlicht falsch, und ein "Gesetz GEGEN ein Gewaltverbot" meinst Du auch gar nicht. Und es ist auch gar nicht nötig, dass solche Gesetze zum Schutz von Kindern "Verfassungsrang" haben. Eine einfachgesetzliche Regelung reicht da völlig.

Mal zur Rechtslage z.B. auf Island:

"Die wichtigsten Bestimmungen über die Pflichten der Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern sind einerseits im Kindergesetz Nr. 20/1992 und andererseits im Gesetz Nr. 58/1992 über den Schutz von Kindern und Jugendlichen festgelegt. Gemäß Artikel 29 des Kindergesetzes sind die Eltern verpflichtet, sich um ihr Kind zu kümmern und sich um es zu kümmern und ihre Sorgerechts- und Erziehungspflichten so zu erfüllen, wie es dem Wohl des Kindes und den Bedürfnissen am besten entspricht. Gemäß Artikel 64 des Kinderschutzgesetzes wird eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen für die Anwendung von Strafen, Drohungen oder Drohungen verhängt, wenn erwartet wird, dass das Kind geistig oder körperlich geschädigt wird. Ebenso ist es eine Straftat, ein Kind gemäß Artikel 63 Buchstabe a des Gesetzes geistig oder körperlich zu missbrauchen."

Ansonsten beruft man sich auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und Artikel 19, wonach körperliche Gewalt niemals zur Disziplinierung von Kindern angewendet werden darf, unabhängig davon, ob dies sichtbare Folgen hat oder nicht.

 
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