Geschrieben von tiktak am 17.04.2013, 16:19 Uhr |
Wann den Arbeitgeber informieren?
Weiß hier jemand GENAU,ob und wann man den AG über eine Schwangerschaft informieren muß?
Re: Wann den Arbeitgeber informieren?
Antwort von shinead am 17.04.2013, 17:10 Uhr
Du musst überhaupt nicht.
Dann stehen dir aber keine Deiner Rechte aus dem Mutterschutzgesetz zu.
Der Fairness halber würde ich aber schon raten in der 13-15.SSW damit raus zu rücken. Die Schwangerschaftsvertretung muss ja noch eingestellt und angelernt werden.
Re: Wann den Arbeitgeber informieren?
Antwort von tiktak am 17.04.2013, 17:24 Uhr
Danke. Ich wußte nur nicht,ob es irgendwelche rechtliche Konsequenzen gibt,wenn man im 4. Monat immer noch nichts gesagt hat.
Re: Wann den Arbeitgeber informieren?
Antwort von Birgit22 am 17.04.2013, 18:06 Uhr
Kommt sicher auch auf die Tätigkeit an.
In meinem Job muss ich das sofort sagen, weil ich diesen schwanger gar nicht ausüben darf. Gut, ich muss wohl nicht, ist dann aber mein eigenes Risiko.
Genau das ist es
Antwort von Trini am 17.04.2013, 18:26 Uhr
Meine Freundin (Gynäkologin) erzählte, dass insbesonder in ihrem damaligen KH viele Schwestern und Hebammen erst spät Bescheid gegeben haben, weil sie nicht auf die Nachtzuschläge verzichten wollten.
Trini
Re: Wann den Arbeitgeber informieren?
Antwort von kravallie am 17.04.2013, 18:28 Uhr
der ag muß jemanden informieren, mir entfiel aber wen, genossenschaft? gewerbeaufsichtsamt? ( kann grad nicht googlen ).
hab erst letzte woche nachgeschaut.
ich hab auch gewartet
Antwort von kravallie am 17.04.2013, 18:31 Uhr
in meiner ersten schwangerschaft, obwohl man sofort gegroundet wird als schwangere saftschubse. ich bin aber sooo gerne geflogen, daß ich mich noch richtig verabschieden wollte.....ich glaub, in der 12.woche hab ich es gesagt.
Re: Trini
Antwort von tiktak am 17.04.2013, 19:10 Uhr
Das,Trini,wird wahrscheinlich auch ein Grund sein,warum meine Schwiegertochter,bereits im 4. Monat ,noch nichts dem AG gesagt hat. Sie ist nämlich selbst Gyn.und macht noch Nachtdienste.
Mir ging es nur darum,dass sie rechtlich keine Schwierigkeiten bekommt.
Re: Wann den Arbeitgeber informieren?
Antwort von Julie am 17.04.2013, 19:58 Uhr
Der Arbeitgeber muss, sobald er von der Schwangerschaft weiß, das staatliche Amt für Arbeitsschutz (früher Gewerbeaufsichtsamt, richtig, vallie) informieren. Die Schwangere selber ist nicht verpflichtet, was zu sagen, "soll" dies aber tun (O-Ton MuSchG).
Re: Nur soviel zum Thema .....
Antwort von joso1 am 17.04.2013, 21:11 Uhr
.... als ich schwanger war wurde mein Vertrag (2002) nicht verlängert, da man als angestellte Ärztin in ner Uniklinik in meinem Fall noch nicht FA
(zwar kurz davor) und immer nur mit Jahresvertägen abgespeist nicht mehr auf Weiterbeschäftigung hoffen darf. Gesetze lauten zwar anders, aber es gibt ja dann soooviele Möglichkeiten um die Schwangerschaft drumrum diese schwangere Person nicht weiter zu beschäftigen. Da wird dann konfabuliert und diskreditiert en masse.
Ganz ehrlich, als ich 2009 wieder angefangen hatte in einem quasi "Dorfkrankenhaus" mit humanen Arbeitsbedingungen und dann miterlebt habe wie ein Kollege von mir 2 Monate in Erziehungsurlaub ging, nicht gekündigt wurde/bzw. Arbeitsvertrag nicht verlängert wusste ich, ich bin im Himmel ! - Oder aber es wird mit zweierlei Mass gemessen.
Wie auch immer. Ich würde dir trotzdem empfehlen um deines Kindes und deinerwillen es bald zu sagen
ganz liebe Grüße Johanna
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