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Geschrieben von Hannehoch6 am 08.12.2011, 9:52 Uhr

Unterhalt

dein Sohn muss mit 18 den Unterhalt selbst gegen beide Elternteile geltend machen. Da der Vater den alleinigen Barunterhalt zahlt, kann er die Auszahlung des Kindergeldes an sich direkt beanspruchen.

Da dein Sohn eigenes Einkommen hat, wird dieses natürlich bei der Höhe der Unterhaltsberechnung anteilig berücksichtigt. Du verdienst zu wenig, um Barunterhaltspflichtig zu werden.

 
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