Geschrieben von Hannehoch6 am 08.12.2011, 9:52 Uhr |
Unterhalt
dein Sohn muss mit 18 den Unterhalt selbst gegen beide Elternteile geltend machen. Da der Vater den alleinigen Barunterhalt zahlt, kann er die Auszahlung des Kindergeldes an sich direkt beanspruchen.
Da dein Sohn eigenes Einkommen hat, wird dieses natürlich bei der Höhe der Unterhaltsberechnung anteilig berücksichtigt. Du verdienst zu wenig, um Barunterhaltspflichtig zu werden.
- Unterhalt - larajoy1 07.12.11, 21:29
- Re: Unterhalt - Mareike25 08.12.11, 9:05
- Re: Unterhalt - Hannehoch6 08.12.11, 9:52
Sagt mal wie viel würdet IHR für ein Eigenheim ausgeben oder habt Ihr schon?
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