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Geschrieben von larajoy1 am 07.12.2011, 21:29 Uhr

Unterhalt

Hallo

Weiß von hier vielleicht jemand wie sich das mit dem Unterhalt verhält wenn das Kind 18 wird???

Mein Sohn wird am 01.01. 18 Jahre alt. ist in Ausbildung und verdient ca 600 Euro.
Ich arbeite und verdiene ca 400 Netto. Nebenjob noch 60 Euro.
Vater ist selbstständig und muß Stufe 1 der Düsseldorfer tabelle zahlen.

Das Jugendamt sagte mir, das sich da was ändert wenn die Kinder 18 sind.

Klar Kindergeld wird komplett angerechnet, aber weiter???

Möchte nicht meinen Sohn mit 18 zum beratungsgespräch auf das Amt schicken, wenn der Vater gar nicht mehr zahlen muß

Wer kann mir helfen???

Liebe Grüße Dani

 
2 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Mareike25 am 08.12.2011, 9:05 Uhr

Ihr seid beide Barunterhaltspflichtig. Sind 600Euro Netto oder Brutto? Das Geld wird ja sicherlich jetzt schon mitangerechnet. Ansonsten vom Jugendamt mal ausrechnen lassen.

Lg Mareike

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Re: Unterhalt

Antwort von Hannehoch6 am 08.12.2011, 9:52 Uhr

dein Sohn muss mit 18 den Unterhalt selbst gegen beide Elternteile geltend machen. Da der Vater den alleinigen Barunterhalt zahlt, kann er die Auszahlung des Kindergeldes an sich direkt beanspruchen.

Da dein Sohn eigenes Einkommen hat, wird dieses natürlich bei der Höhe der Unterhaltsberechnung anteilig berücksichtigt. Du verdienst zu wenig, um Barunterhaltspflichtig zu werden.

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