Geschrieben von dr.snuggles am 24.08.2012, 10:28 Uhr |
tja, was soll man sagen: breivik urteil
Oslo (dapd). Der norwegische Massenmörder Anders Behring Breivik ist zur Höchststrafe von 21 Jahren Haft und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das zuständige Gericht in Oslo erklärte den 33-jährigen Rechtsextremisten im Urteil wegen der Tötung von 77 Menschen in Oslo und auf der Insel Utöya im vergangenen Juli am Freitag für schuldfähig.
Auch nach Ablauf der Haftstrafe kann Breivik dem Urteil zufolge weiter gefangen gehalten werden, wenn er dann noch immer als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft wird. Richterin Wenche Elisabeth Arntzen begann nach der Urteilsverkündung mit einer ausführlichen Begründung, die nach ihren Angaben mehrere Stunden dauern wird.
Zu seiner großen Freude!
Antwort von knödelchen00 am 24.08.2012, 10:33 Uhr
Psychiatrie wäre vielleicht besser gewesen.
Re: Zu seiner großen Freude!
Antwort von DK-Ursel am 24.08.2012, 10:36 Uhr
Hejallesammen!
Aber nicht im Sinne eines großteils der norwegischen Bevölkerung, die den Fall endlich abgeschlossen sehenwill.
Gruß Ursel, DK
Warum wird diesem Spinner eigentlich ein PC zur Verfügung gestellt
Antwort von knödelchen00 am 24.08.2012, 10:48 Uhr
mit welchem er Briefe schreiben und um Sachspenden bitten darf?
Deutschland hat schon putzige Gesetze, aber Norwegen ?
Dachte da ginge es strenger zu - und gerade bei einem so schlimmen Täter!
das war die mögliche höchststrafe
Antwort von DecafLofat am 24.08.2012, 12:26 Uhr
zu mild wie ich finde. ein sehr niedriger preis um in das kollektive gedächtnis und die geschichtsbücher einzugehen, eine schmach und schande.
ein schwarzer tag für die judikative.
Re: das war die mögliche höchststrafe
Antwort von Leena am 24.08.2012, 12:29 Uhr
"ein schwarzer tag für die judikative" - wieso findest Du das?
Wie hätten die Richter, Deiner Meinung nach, denn urteilen bzw. zu welcher Strafe verurteilen sollen?
weil in meinem rechtsverständnis die höchststrafe für massenmord deutlich höher sein
Antwort von DecafLofat am 24.08.2012, 12:54 Uhr
sollte...
er ist verurteilt und wird womöglich nie mehr rauskommen. aber 21 jahre ist im vergleich zu 77 ausgelöschten menschenleben eine farce.
nachtrag wir leben in einer welt in der madoff wg finanzmauscheleien 150 jahre haft
Antwort von DecafLofat am 24.08.2012, 13:04 Uhr
bekommt... und ein massenmörder 21.
falsches signal, GANZ falsches signal.
Re: tja, was soll man sagen: breivik urteil
Antwort von Nikas am 24.08.2012, 13:05 Uhr
Was würdet Ihr Euch als Opfer wünschen? Was wünscht Ihr den Opfern, den Angehörigen der Opfer? Einen Täter, der höchstrichterlich entschieden schuldfähig ist, also auch der Schuldübernahme; oder einen, der nicht schuldfähig ist?
Na, denkt mal nach.
Re: weil in meinem rechtsverständnis die höchststrafe für massenmord deutlich höher sein
Antwort von Leena am 24.08.2012, 13:11 Uhr
...er hat die Höchststrafe bekommen - wozu hätte das Gericht ihn denn Deiner Meinung nach verurteilen sollen?
Wenn, dann beschwere Dich über die Legislative, die Judikative kann dafür aber doch nichts!
Ansonsten sollte dann wohl - mal wieder - eine Strafzwecktheorie geführt werden. Was wäre denn für Dich der Zweck einer Strafe? Schuldausgleich? Sühne? Vergeltung? Prävention? Resozialisierung?
Ich glaube nicht, dass man ausgelöschte Menschenleben in irgendeine vernünftige Relation zu irgendeinem Strafmaß setzen kann, das geht schlicht nicht - und da wären wir sonst wirklich nur bei "Vergeltung" und "Sühne", wenn nicht sogar "Rache".
(Im Übrigen finde ich persönlich Urteile, bei denen ein Täter zu 274 Jahren Haft oder 7 Mal lebenslänglich verurteilt wird, auch inhuman.)
nein im den tenor schrei ich jetzt hier nicht mit... vergeltung, rache, sühne... nee.
Antwort von DecafLofat am 24.08.2012, 13:17 Uhr
dann bedaure ich eben die judikative wenn ihr die legislative für einen solchen fall keine anderen möglichkeiten zur verfügung stellt.
armes norwegen.
inhuman???
Antwort von Butterflocke am 24.08.2012, 13:26 Uhr
Wenn ich an 77 ausgelöschte Menschenleben denke, dann kann ich mir nicht wirklich eine Strafe vorstellen, die mir in dem Zusammenhang "inhuman" erscheint. Zumindest nicht von denen, die legalerweise hierzulande möglich sind (von Folter oder Todesstrafe spreche ich jetzt nicht).
Re: inhuman???
Antwort von Leena am 24.08.2012, 13:42 Uhr
Ja, ich finde schon, die Verurteilung zu einer lebenslänglichen (oder gar mehrfach lebenslänglichen) Haftstrafe ist grundsätzlich inhuman.
Zum einen widerspricht es dem Resozialisierungsgedanken, der unserem Strafrecht zugrunde liegt, zum anderen wird auf eine "die Menschenwürde nicht angemessen berücksichtigende Weise" bestraft. Was macht das aus einem Menschen, wenn er weiß, er wird nie wieder, und zwar wirklich nie wieder, auch nur die Chance haben, aus der Haft entlassen zu werden? Und wenn er 110 wird - er weiß, er muss in der Haft sterben, er wird das Gefängnis "nur mit den Füßen voran" verlassen. Ist das wirklich mit der Menschenwürde vereinbar? Die Menschenwürde ist schließlich unverletztlich, und man kann sie weder verlieren noch darauf verzichten, und zwar ganz egal, was man tut oder getan hat.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar."
Gilt auch für Massenmörder...
andere sichtweise
Antwort von anbin39 am 24.08.2012, 13:46 Uhr
Ich finde es gut dass er im Gefaengnis ist. Er hat keine Moeglichkeiten mehr seine kranken Theorien in der Oeffentlichkeit auszubreiten. Ueber kurz oder lang wird ihn das wahnsinnig machen. Denn genau das wollte er erreichen : Maximale Aufmerksamkeit. Wenn er im Gefaengnis sitzt wird er daran moeglicherweise zugrunde gehen. Weil er sich mit sich auseinandersetzen muss. Ohne Publikum.
Re: inhuman???
Antwort von Suschi am 24.08.2012, 14:13 Uhr
Ja, aber man kann auch manche "rechte" ablegen. Und zwar dann, wenn man 77 Menschen tötet.
Ich finde dir Verurteilung richtig, mitsamt dem Strafmaß. Die Wunden wird es nicht schließen, aber dass kann kein Urteil..
Re: inhuman???
Antwort von Leena am 24.08.2012, 14:27 Uhr
"Ja, aber man kann auch manche "rechte" ablegen. Und zwar dann, wenn man 77 Menschen tötet."
Man kann seine Menschenwürde nicht "ablegen", weil sie unantastbar ist. Auch jemand, der 77 Menschen tötet, behält seine Menschenwürde - bis in alle Ewigkeit.
Krass
Antwort von Eule2000 am 24.08.2012, 16:59 Uhr
Wie unterschiedlich gedacht wird.
So extrem! Wichtig ist meiner Meinung nach in so einem Fall das Denken an Hinterbliebene.
In dem Fall von 77 Opfern! So einem Mensch darf nicht mehr die Möglichkiet gegeben werden, je wieder einem anderen zu schaden. Insofern finde ich lebenslänglich, sprich mit den Füssen voran, mehr als angemessen und Human zu gleich! Todesstrafe ist ein schwieriges Thema, aber es geht doch auch um Prävention,nicht nur um Bestrafung.
Ich werde sowieso nie verstehen,Markus bei so einem Kerl ein Strafmaß verhandelt wird. Meiner Meinung nach gibt es dieses eine: bis zum Tode weg gesperrt. Ob zurechnungsfähig oder nicht ist eine seltsame Frage: niemand der 77 Menschen eiskalt killt, ist " normal". Aber deshalb die Strfae zu mildern?
Ich denke vermutlich kindlich naiv.
Re: inhuman??? @Leena.......mehrere Hundert Menschen nehmen ihr Unglück mit ins Grab....
Antwort von Butterflocke am 24.08.2012, 19:39 Uhr
Was das Gesetzt zur Menschwürde meint, weiß ich...
Und es ging mir auch gar nicht um "mehr" oder "weniger" Strafe. Ob sie angemessen ist, wage ich nicht zu beurteilen.
Mir ging es um den Gedanken ansich, den Du hattest und den ich mir - im Zusammenhang mit dieser grausamen Tat - nicht abzuringen vermag.
Dass das alles grundsätzlich und für jeden Menschen so ist, wie von Dir beschrieben, weiß ich. Auch, dass es nicht nur Theorie bleiben darf, sondern in der Praxis angewandt werden muss.
EMPFINDEN kann ich es aber bezüglich dieses Menschen nicht.....
Er hat 77 Familien, also sicherlich viele Hundert Menschen für EWIG ins Unglück gestürzt.
All diese Menschen werden dieses Unglück und diesen Verlust mit INS GRAB nehmen.
Ich wüsste also - gefühlsmäßig - keinen Grund, weshalb nicht auch der Täter sein Strafmaß bis ins Grab "mitnehmen" sollte.........
Re: inhuman??? @Leena.......mehrere Hundert Menschen nehmen ihr Unglück mit ins Grab....
Antwort von Leena am 24.08.2012, 21:06 Uhr
...der Täter muss den Rest seines Lebens auch mit dem Wissen um das, was er getan hat, leben, und - ich bin auch nur ein Mensch - ich hoffe, er wird manchmal Bilder nie vergessen.
Und trotzdem finde ich, muss jedem Menschen im Leben eine Perspektive geboten werden, und einen Menschen wegzusperren mit der Aussage, du bleibst jetzt im Gefängnis, bis du mit 90 Jahren an Altersschwäche stirbst - das ist auch nicht wirklich Menschenwürde.
Egal wie viele Jahre er sitzt...
Antwort von shinead am 24.08.2012, 22:27 Uhr
... es bringt keines seiner Opfer zurück!
Er sitzt die maximale Zeitspanne ab, die das Gesetz her gibt. Und danach wird er in die Sicherheitsverwahrung gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, das man ihn in 20 Jahren als "harmlos" einstufen wird.
Er wird weder im Knast, noch in der Sicherungsverwahrung mit den normalen Häftlingen auskommen. Er ist ganz unten in der Hierarchie. Er hat Kinder umgebracht, DAS geht gar nicht.
Der ein oder andere Moslem oder Ausländer wird auch im Knast sitzen...
Das bedeutet Einzelhaft...
Ich glaube, das reicht an Strafe.
Mich würde interessieren, wie die Angehörigen das Urteil auffassen. Die Norweger haben sehr gut auf die Tat reagiert. Anstatt sich in Verschärfungen von Gesetzen oder gar in Erschaffung einer Kamera-Überwachung a la London zu ergehen, um "Sicherheit" zu schaffen, bleiben sie besonnen.
In mir ist die Hoffnung, dass die Betroffenen ihre Trauerarbeit nicht in Hass münden lassen, sondern ihnen dieser Wicht einfach schlicht egal ist und sie zufrieden sind, dass er nie wieder raus kommt...
mich interessiert nicht wirklich, ob
Antwort von Butterflocke am 24.08.2012, 22:38 Uhr
... diesem Menschen seine Menschenwürde erhalten bleibt.
Zum Glück sorgen andere dafür, dass es so ist. Ich wäre dazu nicht in der Lage....
Das Wissen um seine Tat ist für ihn keine Qual und keine Strafe. Er zeigte nie auch nur einen Funken Reue und ist vom Sinn seiner Handlung voll und ganz überzeugt.
Dass ihn die Bilder auf grausame Weise "verfolgen", glaube ich nicht....
Wie auch immer....Es ist gut, dass es ist wie es ist.
Mein Gefühl wünscht diesem Menschen allerdings nichts Gutes, ich kann mich leider nicht dagegen wehren!
Das ist keine Logik. Zumindest keine, die man umkehren sollte..............@shinead
Antwort von Butterflocke am 24.08.2012, 22:45 Uhr
"Egal wie viele Jahre er sitzt...
... es bringt keines seiner Opfer zurück!"
Nun denn...., dann könnte man ihn auch in Freiheit weiterleben lassen. Denn die Folge wäre dieselbe: es brächte keines seiner Opfer zurück!
Und was die Trauerarbeit der Opfer betrifft, so können wir uns sicher keinen Millimeter vorstellen, wie groß der Kampf und der Schmerz sein mögen.
Und ob nun Wicht oder nicht, er war in der Lage, vielen vielen Menschen das Wichtigste zu nehmen und ihr Leben für immer zu zerstören:-(
Re: Das ist keine Logik. Zumindest keine, die man umkehren sollte..............@shinead
Antwort von shinead am 25.08.2012, 13:38 Uhr
Er sitzt nicht zur Wiedergutmachung. Das geht nämlich nicht.
Er sitzt zur Strafe. Und die ist nunmal endlich.
Es geht nicht um Rache (außer vielleicht bei den Amis), es geht um Strafe.
Zahnschmerzen nach Behandlung - kennt das wer?
Hasen
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