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Geschrieben von Bella-Italia am 05.05.2021, 11:52 Uhr

Steuerkundige hier? Berlin! ?

Mein Mann hatte ein vermietetes Objekt.
In 2018 hat er dem Mieter einen höheren Betrag überzahlte Nebenkosten zurückgezahlt.
Wir haben es aus Unkenntnis 2019 angegeben und es ist erst gerade aufgefallen, weil die Frau vom Finanzamt anrief und einen Nachweis über den Zeitpunkt will.
In dem Bescheid von 2018 steht "nach § 165 Abs. 1 S. 2 AO vorläufig"
Kann man das jetzt noch nachträglich für 2018 geltend machen?

 
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