Geschrieben von Berlin! am 05.05.2021, 12:43 Uhr |
Steuerkundige hier? Berlin! ?
Äh...ich glaube, ich verstehe die Frage nicht so ganz
Nebenkosten sind ja grundsätzlich sofort abziehbare Werbungskosten.
Wenn er in 18 zurückgezahlt hat, betrifft dass doch eigentlich die Werbungskosten von 2017, oder?
Sorry, wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe....
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Steuerkundige hier? Berlin! ? - Bella-Italia 05.05.21, 11:52
- Re: Steuerkundige hier? Berlin! ? - Berlin! 05.05.21, 12:43
- Re: Steuerkundige hier? Berlin! ? - dann 05.05.21, 13:55
Die letzten 10 Beiträge