Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Berlin! am 05.05.2021, 12:43 Uhr

Steuerkundige hier? Berlin! ?

Äh...ich glaube, ich verstehe die Frage nicht so ganz

Nebenkosten sind ja grundsätzlich sofort abziehbare Werbungskosten.
Wenn er in 18 zurückgezahlt hat, betrifft dass doch eigentlich die Werbungskosten von 2017, oder?

Sorry, wenn ich gerade auf dem Schlauch stehe....

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.