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Geschrieben von shinead am 18.09.2017, 11:51 Uhr

Selbstveständlich lehne ich die Todestrafe auch ab

>>Es ging drum ob eine 16jährige "ein Kind ist, was gar nicht weiß, was es tut".

Das heißt ja nicht, dass sie von jeder Schuld freizusprechen ist. Das heißt nur, dass man bei der Bestrafung eben berücksichtigen sollte, dass es hier um ein Mädchen handelt, das mit 14(!) dem IS in die Hände gefallen ist. Egal was genau ihr zur Last gelegt wird, sie hat die Verbrechen zwischen 14 und 16 begangen und ja - das muss man berücksichtigen.

 
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