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Geschrieben von hgmeier am 18.09.2017, 10:04 Uhr

einmal komplett ab gerückt von der Todesstrafe möchte ich doch widersprechen

>>Ich verstehe die User nicht, die es richtig finden, dass eine Jugendliche die
>>Todesstrafe bzw. die volle Härte eine irakischen Gerichtes erleiden soll.

Nunja... wir müssen mal durchaus berücksichtigen, dass der Irak ein souveräner Staat ist und somit auch das Recht (und sogar die Pflicht) hat auf seinem Staatsgebiet begangene Straftaten nach seinem Recht zu beurteilen und zu bestrafen.

Würde ein anderer Staat fordern, dass ein deutsches Gericht mit einem seiner Staatsbürger anders umgeht als mit einem Einheimischen wäre das Geschrei -zu Recht- groß (unabhängige Justiz etc.).

Das man sicher versucht auf diplomatischen Wegen ein Todesurteil möglichst zu vermeiden, ist durchaus gerechtfertigt. Schwierig wird es aber wenn man so weit geht das Niveau deutschen Jugendstrafrechts einzufordern.

Zum Thema Kind/Jugendliche etc.:

Es wird hier im Forum gerne mal vergessen, dass die Maßstäbe für diese Begriffe (inkl. Begriffen wie Strafmündigkeit, Volljährigkeit, Ehefähigkeit etc.) GRUNDSÄTZLICH ersteinmal willkürliche Festlegungen von Gesetzgebern sind und das andere Staaten bzw. deren Gesetzgeber das gute Recht haben dieses anders zu sehen.

 
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