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Geschrieben von Leewja am 18.09.2017, 16:14 Uhr

hä? natürlich sollte sie unter ein Jugendstrafrecht fallen

und selbstverständlich kann man Sechzehnjährige nicht genau so bestrafen oder verurteilen wie erwachsene.

hab ich aber auch nirgends geschrieben, oder Einstein Mama? Hab ich auch definitiv nicht gemeint.

Es ist aber immer noch ein unterschied zwischen Jugendstrafrecht und SchuldunFähigkeit oder?

 
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