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Geschrieben von suityourself am 10.08.2023, 13:34 Uhr

Selbsteinweisung und Abbruch der Maßnahme

Es ist nicht ganz richtig, dass man bei einer Selbsteinweisung auch jederzeit wieder gehen kann.
Nämlich dann nicht, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung abzusehen ist bei Abbruch der stationären Behandlung/Beobachtung.
Dann kann der Arzt aus der freiwilligen Einweisung (wenn der gefährdete Patient wieder gehen will) sehr wohl eine Zwangsmaßnahme machen.

Das kann aber durchaus je nach BL unterschiedlich geregelt sein - das weiß ich nicht genau.

Aber: auch hier kann der Patient natürlich so agieren, dass eine Zwangseinweisung nicht aufrecht erhalten werden kann/könnte. Es ist ja nicht so, als wenn jemand mit Suizidgedanken automatisch total verwirrt wirkt/agiert. Der Arzt muss die Zwangsmaßnahme richterlich genehmigen lassen und daher schon schauen, ob er im Zweifel tatsächlich genügend nachweisbare Gründe liefern könnte.

 
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