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von Leena  am 01.03.2024, 22:09 Uhr

Schwangerschaftsabbruch als Grundrecht

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB grundsätzlich strafbar. Ein Schwangerschaftsabbruch ist rechtswidrig, wird aber nicht bestraft, wenn er nach den Vorgaben der sogenannten „Beratungsregelung“ (§ 218a Abs. 1 StGB) vorgenommen wird. Straflos bleibt ein Schwangerschaftsabbruch außerdem auf Grundlage einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation.

Ich fände es auch einen Schritt in die richtige Richtung, wenn das umgestellt würde und ein Schwangerschaftsabbruch bei der Beratungsregelung nicht mehr rechtswidrig (wenn auch straffrei) wäre, sondern erlaubt.

Juristisch beginnt eine Schwangerschaft übrigens mit der Einnistung. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten somit nicht als Schwangerschaftsabbruch (§ 218 Abs. 1 S. 2 StGB).

 
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