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Geschrieben von Astrid am 01.03.2024, 18:12 Uhr

Grundrechte des ungeborenen Kindes

Ohne alles gelesen zu haben: Ich finde das Thema sehr heikel, und ich finde auch nicht, dass es die EINE Wahrheit und den einen richtigen Weg gibt. Die deutsche Kompromisslösung finde ich ganz gut.

Denn es wird immer vom Recht der Frau gesprochen, aber wer schützt das Recht des Kindes auf Leben? Manche glauben, ein Mensch fängt erst mit seiner Geburt an. Oder ab der 12. Woche. Oder wie in Frankreich ab der 14. Woche. Aber weil niemand wirklich sagen kann, ab wann ein kleiner Mensch ein Mensch ist, sollte man das Thema nie mit der Holzhammer-Überzeugung angehen und sagen: Wenn ich will, dass das Kind wegkommt, dann kommt‘s weg.

In der 14. Woche (und auch schon früher) haben Ungeborene bereits ein Schmerzempfinden, das gilt als gesichert. Und es mit medizinischem Besteck zu zerstückeln, um Knochen und Schädel dann besser mit dem Schlauch absaugen zu können, ist schon starker Tobak und sollte nicht mal eben so möglich sein. Viele wissen nicht, oder wollen es nicht wissen, wie eine Abtreibung konkret abläuft und was da eigentlich passiert. Auch das muss man daher mal aussprechen.

Ich bin übrigens keine Abtreibungsgegnerin. Ich glaube, dass es Situationen gibt, in denen eine Abtreibung richtig sein kann. Ich finde aber, dass grundsätzlich erstmal auch ein ungeborenes Kind natürlich ein Recht darauf hat, dass sein Leben geschützt wird. Denn wenn die Mutter oder auch der Staat es nicht beschützen, wer tut das dann?

Was viele nicht wissen: In Deutschland gilt keineswegs immer die 12-Wochen-Schranke. Auch Spätabtreibungen (Töten des Babys im Mutterleib per Giftspritze, Auslösen der Geburt oder Kaiserschnitt) sind erlaubt, wenn das Kind z.B. behindert ist, und zwar ohne zeitliche Grenze.
Spätabtreibungen sind auch dann erlaubt, wenn die Schwangerschaft für die Gesundheit der Mutter nicht zu verantworten ist. Dazu zählt auch die seelische Gesundheit. Wenn also eine Frau erst zu spät merkt, dass sie schwanger ist, dann aber behauptet, es würde sie zu sehr belasten, das Kind zu bekommen, dann kann sie eine Abtreibung nach der 12. Woche vornehmen lassen. Etwas, das man zumindest manchmal kritisch hinterfragen dürfen muss.

Wie gesagt, sehr schwieriges Thema ohne klare Lösung - in meinen Augen.

LG

 
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