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Geschrieben von Cpt_Elli am 02.03.2024, 3:29 Uhr

Grundrechte des ungeborenen Kindes

Weil du Spätabtreibungen erwähnt hast: Ich finde das kann man leider nicht ohne das Thema Präimplantationsdiagnostik diskutieren In Deutschland genießt schon die im KiWu-Zentrum befruchtete Eizelle so viel Schutz, dass man sie nicht auf genetische Anomalitäten untersuchen darf. Wenn eine Frau eine solche Eizelle eingesetzt bekommt und die Schwangerschaft behält, das Kind aber weit nach der 12. Woche als behindert diagnostiziert wird, dann erlischt der Schutz. Dann müssen die Eltern entscheiden, ob die Mutter ihr dann schon deutlich spürbares Kind austrägt oder vorher "umbringt". Ich verurteile niemanden, egal wie Eltern in dieser Situation handeln. Aber eine Eizelle gesetzlich schützen mit der Begründung "Recht auf Leben", einen behinderten Fötus aber nicht, das geht für mich nicht zusammen.

Außerdem sollte Deutschland es mal hinkriegen, Abtreibungen medikamentös durchzuführen. Auch das würde Leid der Mutter und ggf. des Embryos lindern.

 
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