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Geschrieben von kevome* am 01.03.2024, 15:56 Uhr

Schwangerschaftsabbruch als Grundrecht@Ellert

Laut BMFSFJ liegt die Einkommensgrenze, bis zu der der Abbruch bezahlt wird, alktuell bei 1383€. Da dürfte wohl so gut wie jede erwerbstätige Frau drüber liegen

 
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