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Geschrieben von fille am 05.07.2012, 6:57 Uhr

schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

von einem rettungsschwimmer besetzte badestelle.

eine furchtbare sache, die ich da grad in der zeitung gelesen habe.
die schüler waren wohl an einer badestelle, die an wochenenden von rettungsschwimmern besetzt ist, an dem tag aber wohl nicht.

da eines meiner kinder auch grade auf einem schulausflug war, wo bei der kanutour auf einem fluss bei herrlichem wetter immer mal wieder irgendwo ins wasser gesprungen wurde, frage ich mich, wie ein lehrer dafür die verant wortung übernehmen kann.
ich habe da kaum drüber nachgedacht. mein kind kann gut schwimmen und ist sonst ja auch allein zum schwimmen unterwegs.
wir mussten unterschreiben, dass das kind schwimmen kann und darf. habe ich dann letztlich die verantwortung ( ich bin ja aber nicht dabei) oder der aufsichtführende lehrer?

reicht es, wenn lehrer sich mit einer unterschrift so absichern, gibt es da vorschriften? oder ist es grob fahrlässig, an unbeaufsichtigten badestellen die schüler ins wasser zu lassen?

 
12 Antworten:

Re: schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

Antwort von Ebba am 05.07.2012, 7:26 Uhr

In NRW gilt für den Schwimmunterricht bzw. Auffsicht beim Schwimmen:
"Schwimmunterricht kann danach nur erteilen sowie Aufsicht beim Schwimmen übernehmen, wer im Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens (Bronze) ist oder das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) und zugleich rettungsfähig im Sinne des o.g. Erlasses ist."
http://www.schulsport-nrw.de/info/08_service/infos.html

Ich denke, dass es ähnliche Vorschriften für Schulausflüge mit Wassersport gibt.

Allerdings gehe ich weiter davon aus, dass wohl bald kein Lehrer mehr bereit sein wird, derartige Ausflüge mit seinen Schülern zu unternehmen. Die krampfhafte Suche nach einem Schuldigen, wenn ein Unfall passiert u. der Unwille der Gesellschaft etwas einfach als Unglück hinzunehmen, führt sicher dazu, dass bald niemand mehr die Verantwortung für und bei solchen Fahrten übernehmen will.
Ich finde diese Entwicklung sehr bedauerlich.

Ähnliches ist ja auch nach dem Unglück in Duisburg geschehen. Die Sicherheitsvorschriften für Großveranstaltungen sind derart verschärft worden, dass für diverse Veranstalter ihre Feier nicht mehr finanzierbar ist (in BN zB in den Rheinauen, wenn ich mich recht erinnere).

Versteht mich nicht falsch. Natürlich soll für die Sichheit von Ausflugteilnehnern oder Teilnehmern an Veranstaltungrn Sorge getragen werden und es muss auch Sicherheitsbestimmungen geben. Dass sie im Grunde ausreichend sind sieht man ja auch daran, sie wenig in den letzten Jahrzehnten bei Schulausflügen und Veranstaltungen passiert, im Vergleich zum anderen Unfällen, wie zB im Verkehr oder Haushalt oder auch Badeunfällen im privaten Bereich.

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Re: schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

Antwort von AndreaL am 05.07.2012, 7:48 Uhr

Hallo,

das Gleiche gilt auch für Niedersachsen, was die Aufsicht beim Schwimmen anbelangt. Ansonsten unterschreibe ich vollumfänglich bei Ebba :-/.

Hier ist es mittlerweile usus, umfängliche Erklärungen als Eltern zu unterschreiben, wenn Kinder mit Klassen/Gruppen unterwegs sind... 'Mein Sohn, meine Tochter darf im Wasser plantschen, darf in Kleingruppen von ... bis... alleine sich bis x km von der Gruppe entfernen' etc.pp...

VG

Andrea

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Re: schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

Antwort von fille am 05.07.2012, 7:52 Uhr

Nein, das sollte von mir jetzt auch kein vorwurf oder die suche nach einem schuldigen sein.
ich finde das aber doch "mutig" von lehrern, so mit den kndern unterwegs zu sein. klassenfahrten müssen ja nicht veranstaltet werden, da nimmt einlehrer ja ziemlich was auf sich ( und ich habe auch schon lehrer erlebt, die keine klassenfahrten mehr machen - das kann man ihnen auch nicht verübeln). bei den klassenfahrten an der schule meiner kinder berichten die lehrer immer wieder, dass sie täglich mit kindern im krankenhaus sind, weil ständig etwas passiert und sie da auch sehr vorsichtig sind und auch schnell mit dem arztbesuch sind-10tägige klassenfaht mit der gesamten stufe von ca. 120 schülern.

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das besonders fiese am ertrinken ist,

Antwort von mama.frosch am 05.07.2012, 11:26 Uhr

dass ertrinkende eben NICHT, wie in filmen gern dagestellt, wild rumrudern und um hilfe rufen, sondern dass es ein "stiller tod" ist. atmung sicherstellen kommt vor sprechen, das läuft unwillkürlich ab. ertrinkende können nicht rufen. das erklärt auch die tragik warum es immer wieder vorkommt, dass jemand ertrinkt, obwohl doch leute dabei sind.

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GENAU, bitte lesen

Antwort von dani_j_j am 05.07.2012, 11:32 Uhr

genau das hab ich auch gedacht, das wurde hier irgendwo kürzlich diskutiert und ich hab es sofort meiner Familie erzählt, ich hätt das selber nie gedacht, obwohl es total logisch ist...
also am besten jeder erzählt das einfach jedem den er kennt, grad im Sommer ein so wichtiges Thema... das ist das gleiche bei Schlaganfall, Herzinfakt, nicht passende Kondome u.u.u. (wobei die Themen jetzt weit auseinander gehen), aber schade, dass man so wichtige Dinge gar nicht weiß...

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Re: schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

Antwort von Steffi528 am 05.07.2012, 13:42 Uhr

Meiner Information nach hat trotzdem der aufsichtsführende Lehrer die Verantwortung.
Wenn man mit einer angemeldeten Gruppe z.B. in ein Bad geht, dann hat man dann auch die Rettungsschwimmer zu stellen.

Grob fahrlässig würde ich es sehen, wenn keine Rettungsschwimmer die Gruppe begleitet hätten. Das hatte es aber in meiner Jugend fast immer gegeben. Da ich mit 12 Jahren meinen Rettungsschwimmer Bronze hatte und die Lehrer meistens nicht, blieb ich dann gezwungener Maßen am Ufer und musste aufpassen.
Wobei ich das jetzt auch als grob fahrlässig sehe, Rettungsschwimmer hin oder her, aber eben nicht die verantwortung an ein Kind abgeben.

Ich kann mal sehen, ob ich die passenden Links für Deine Fragen finde.
Ich merke, das ich nicht 100 % sicher bei der Beantwortung bin.

Ich selbst gehe NICHT mit Gruppen schwimmen noch übernehme ich dafür die Verantwortung, aber das kann wieder kommen, wenn diese Themen bei meinen Töchtern Schulthema wird.

Grüße

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@steffi

Antwort von mama.frosch am 05.07.2012, 13:53 Uhr

wurdet ihr beim rettungsschwimmer darüber aufgeklärt, wie ertrinken eben abläuft, also was passiert?
wir nicht.

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Abgesehen davon, dass auch erfahrene Schwimmer ertrinken können, ist diese

Antwort von Schildkroete12 am 05.07.2012, 14:05 Uhr

Unterschrift nicht die Tinte wert, mit der sie geschrieben wurde. Was bitte genau soll denn damit abgesichert werden? Die jeweiligen Lehrer sind und bleiben die Aufsichtspersonen für minderjährige Kinder und die Haftung für etwaige Unfälle bleibt bestehen, auch wenn Eltern bestätigen, dass ein Kind schwimmen kann. Alleine die Aufsichtsperson ist vor Ort und kann einschätzen, wie bspw. die Wetterlage ist.

Aus rechtlicher Sicht ist das nur Augenwischerei.

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Re: schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

Antwort von Carmar am 05.07.2012, 14:24 Uhr

"wir mussten unterschreiben, dass das kind schwimmen kann und darf. "

Hättet ihr die Unterschrift verweigern können?
Was wäre die Konsequenz gewesen?

"reicht es, wenn lehrer sich mit einer unterschrift so absichern, gibt es da vorschriften? oder ist es grob fahrlässig, an unbeaufsichtigten badestellen die schüler ins wasser zu lassen?"

Eine Unterschift "reicht" immer nur solange, wie nichts passiert. Wenn ein Kind ertrinkt oder einen Folgeschaden erleidet, können irgendwelche Unterschriften daran auch nichts mehr ändern.

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Re: @steffi

Antwort von Steffi528 am 05.07.2012, 14:46 Uhr

Es gibt Süsswasserertrinken und Salzwasserertrinken und beides führt zum Tode.

http://www.experto.de/b2c/gesundheit/erste-hilfe-bei-ertrinkungs-unfaellen.html

Diese Seite scheint recht gut zu sein ;-)

Mein Rettungsschwimmerkurs selbst ist schon Ewigkeiten her (ja, und eigentlich sollte ich den mal wiederholen!!!), und ich weiß nicht mehr, ob wir darüber gesprochen haben. Es kann auch sein, das mir mein Vater das erklärt hat oder in irgendeinen 1. Hilfe-Kurs das Thema war.

Ich muss wirklich mal sehen, das ich hier gute Links heraus suche weden der Aufsichtspflicht, kommt ja immer wieder vor. Ich werde mal meine Verwandtschaft fragen.

Brennt mir auch ein bissel.

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Re: schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

Antwort von fille am 05.07.2012, 16:01 Uhr

ja, die konsequenz wäre, dass ein knd ohne unterschrift nicht ins wasser darf, wenn es nur ums schwimmen geht und bei dieser kanuzour hätte ein kind ohne unterschrift nicht mitkommen können.

dass im falle eines unfalles, noch dazu mit solch schrecklichem ausgang, eine unterschrift auf derartigen zetteln nichts mehr nützt, ist schon klar. aber es ging um die frage der verantwortung.

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Re: schüler beim baden auf klassenfahrt ertrunken - keine

Antwort von germanit1 am 05.07.2012, 19:00 Uhr

Wir mussten am Anfang des Schuljahres (Italien) einen Zettel unterschreiben, dass unser Kind an Ausfluegen teilnehmen darf. Fuer den Fall, dass das Kind sich verletzt weil es nicht auf die Lehrer gehoert hat, haben die Lehrer keine Verantwortung (das stand jedenfalls auf dem Zettel). Soweit ich erfahren habe, sind die Lehrer aber verantwortlich. Wir wollten eine so allgemeine Erlaubnis nicht erteilen und haben draufgeschrieben, dass wir jeden Ausflug extra genehmigen (oder eben nicht). Daraufhin wurden wir auf dem Elternabend von der Klassenlehrerin angesprochen. Wir sollten den Zettel unterschreiben. Es hat sich dann noch eine andere Mutter eingemischt. Von wegen wir sollten unserem Kind doch Freiheiten lassen. Ich habe selbst mit Kindern gearbeitet udn weiss, dass es nicht einfach ist so viele Kinder zu beaufsichtigen. Dazu kommt noch, dass unsere Kinder auf dem Land aufwachsen und wenn die ganze Klasse in eine Grossstadt faehrt 2 Erwachsene als Aufsichtspersonen einfach nicht genug sind (eltern duerfen auf die Ausfluege nicht mit). Wir haben dann unterschrieben, aber mit der Einschraenkung, dass unser Kind nur an Ausfluegen zu Fuss teilnehmen darf (die Lehrerin meinte, dass unser Kind sonst nicht mal mit in die Sporthalle in der anderen Schule (die Grundschule hat keine eigene Sporthalle) gehen duerfte). Von Bekannten weiss ich, dass sie den Zettel solange zurueck bekommen haben, bis sie ihn unterschrieben haben.

Bei uns haben die Erstklaessler im Mai einen 8-stuendigen Segeltoern gemacht. Es waren 8 Kinder und 1 Lehrerin auf dem Schiff (und natuerlich die Besatzung). Als jemand meinte, dass sein Kind noch nicht schwimmen koenne, hiess es nur, dass die Kinder Schwimmwesten tragen wuerden. Mein Kind kann noch nicht schwimmen (es lernt es gerade erst) udn durfte deshalb nicht mitfahren. Ausserdem finde ich 8 Stunden auf so einem kleinen Bott fuer erstklaessler doch zu viel.

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