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Geschrieben von Carmar am 09.09.2020, 11:14 Uhr

schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Muss die Vorsorgevollmacht wirklich und wahrhaftig zusätzlich von einem Arzt (der den Vollbesitz der geistigen Fähigkeiten bescheinigen soll) abgesegnet werden?

Meine bisher genutzten Formulare hatten kein Feld für eine Hausarztunterschrift .
Jetzt habe ich ein Formular von der Stadt ausgedruckt und einen Termin für die Beglaubigung der Unterschriften ausgemacht und in diesem Formular ist das erforderlich.

Wir wollten eigentlich mit den Formularen aus einer Broschüre mit Stand vom Januar 2018 nutzen. Die habe ich erst letzte Woche durch meine Bestellung bei www.justiz.de erhalten und natürlich für aktuell gehalten.

Nun hat eben die Dame am Telefon der Betreuungstelle unserer Stadt gesagt, ich soll das Formular von der Stadt-Seite nehmen.
Was für eine Rennerei mal wieder und wir waren in diesem Jahr noch nicht beim Hausarzt. Der müsste ja sicher erst mal "testen" ob ich noch alle Latten am Zaun und Tassen im Schrank habe. Und für seine Unterschrift will er doch sicher auch Geld.
Ich habe überhaupt keine Lust, zu Coronazeiten wegen sowas zum Arzt zu gehen.

Und dann muss auch noch jeder für die Beglaubigung der Unterschrift durch die Betreuungstelle zu einer anderen Niederlassung fahren. Mein Mann und ich an eine andere als ich mit meiner Mutter.

Aber wenn ich die Unterschrift (meine Unterschrift) beim Notar beglaubigen lasse, wird es sicher noch teurer.... Der würde aber vielleicht das Exemplar mit Stand von Januar 2018 akzeptieren.

 
9 Antworten:

Das war bei uns nicht notwendig...

Antwort von peekaboo am 09.09.2020, 11:21 Uhr

Allerdings hatte mein Vater dies letztes Jahr mit dem Arzt ausgefüllt... (Achtung, viele Ärzte verlangen hierfür Geld)

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Das war bei uns nicht notwendig...

Antwort von peekaboo am 09.09.2020, 11:21 Uhr

Allerdings hatte mein Vater dies letztes Jahr mit dem Arzt ausgefüllt... (Achtung, viele Ärzte verlangen hierfür Geld)

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Re: schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Antwort von Berlin! am 09.09.2020, 11:21 Uhr

Ich habe (zugegeben) nicht alles gelesen.
Aber: ohne ein diesbezügliches fachärztliches Gutachten kann man nicht beurteilen, ob Du im Vollbesitz aller geistigen Fähigkeiten bist, die notwendig sind, so ein Vollmacht zu erteilen.

Die Frage ist auch vielmehr, ob es gewichtige Gründe gibt, die daran zweifeln lassen?
Wenn Du über 90 und nach 3 Schlaganfällen bettlägerig bist, würde ich sagen: ja. Gibt es.
Verstehst Du, worauf ich hinaus will?

Den momentan besten Vordruck gibt es auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

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Re: schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Antwort von Mehtab am 09.09.2020, 16:08 Uhr

Du musst dir gar nichts vom Arzt bestätigen lassen. Nur, wenn du keinen Nachweis hast, dann kann jemand halt das Argument bringen, dass du zu diesem Zeitpunkt nicht im vollen Besitz deiner geistigen Fähigkeiten gewesen seist und die Vorsorgevollmacht anzweifeln. Wenn du noch im Beruf stehst ... ist dieser Einwand nicht ganz so gravierend wie bei älteren Personen, die halt nicht mehr ganz so fit sind. Die Vollsorgevollmacht ist grundsätzlich auch ohne diese Bestätigung voll wirksam.

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Re: schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Antwort von Carmar am 09.09.2020, 16:20 Uhr

Einen genau wortgleichen Vordruck habe ich hier.
Aber die Dame vom Amt machte mich auf das Schriftstück (PDF) auf der Seite unserer Stadt aufmerksamt. Da ist halt noch die Sache mit dem Arzt dabei....

Keine Ahnung, ob die sich jetzt morgen weigert, "unser" Exemplar zu beglaubigen...
So nach dem Motto "Das ist nicht mehr aktuell".

Die Personen, um die es geht, sich alle noch fit genug. Die Vollmachten sollen nur für den Ernstfall schon mal ausgefüllt sein und bereit liegen.

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Re: schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Antwort von Carmar am 09.09.2020, 16:23 Uhr

Okay, wir nehmen mal einfach beide Versionen morgen mit.

Es kann ja nicht sein, dass sie uns morgen mit dem Argument kommt, dass "unser" Exemplar veraltet sei. Dann wären ja alle Formulare aus früheren Zeiten veraltet und unwirksam. Dann müsste eigentlich jeder jedes Jahr ein neues Exemplar zugesendet bekommen. Tja, vielleicht wäre das sowieso gut. Man schiebt ja sowas gerne vor sich her...

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Re: schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Antwort von shinead am 10.09.2020, 8:26 Uhr

Ihr geht ja wegen der Beglaubigung einer Unterschrift dort hin, nicht um das Dokument auf die Richtigkeit überprüfen zu lassen. Die Beglaubigung dürfte daher kein Problem sein.

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Re: schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Antwort von Mehtab am 10.09.2020, 8:47 Uhr

Wenn du nur deine Unterschrift beglaubigen lässt, dann wird dein Dokument natürlich nicht überprüft. Es wird nur die Richtigkeit deiner Unterschrift beglaubigt.

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Re: schon wieder Vorsorgevollmacht - Frage dazu

Antwort von Carmar am 10.09.2020, 21:18 Uhr

Ich musste nicht mit. Mein Mann ist mit meiner Mutter hingefahren.
Es wurde beglaubigt. Da die Frau eine Kopie machen wollte, hat sie den vierseitigen Doppelbogen auseinander getrennt, kopiert und dann mit dem Beglaubigungszettel zusammen getackert....

Warum sie eine Kopie für sich gemacht hat, wusste mein Mann auch nicht.
Egal was ich bisher habe beglaubigen lassen, da wurde nie was in Kopie behalten.
Und ich fand gerade unser Exemplar so gut, weil es eben ein zusammenhängendes Schriftstück war. Na ja, immerhin ist ein Stempel auf der Tackerstelle.

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