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Geschrieben von shinead am 12.06.2014, 22:39 Uhr

oh...das klingt ja interessant....

Das hat nichts mit dem Versorgungsausgleich zu tun.

Wird ein Urteil gefällt, so können beide Pateien Rechtsmittel (Revision, Berufung, Beschwerde) einreichen und so verhindern, dass das vorliegende Urteil rechtsgültig wird. Das Verfahren kann dann z.B. an die nächs thöhere Instanz (z.B. Landgericht) weitergeleitet werden.

Es gibt natürlich eine Frist, binnen der die Rechtsmittel eingelegt werden. Binnen dieser Zeit ist das Urteil noch nicht vollstreckbar.

Es gibt aber die Möglichkeit, dass beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten ( hier also beide Ehepartner). Durch diesen Verzicht endet die Frist sofort und das (Scheidungs-) Urteil ist sofort rechtskräftig.

 
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