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Geschrieben von Erdbeere81 am 12.06.2014, 21:05 Uhr

Eheschließung terminieren, bevor Scheidung vollzogen ist - geht das?

Ich bin Standesbeamtin im Dorf, mit kaum Sonderfällen. Aber diese Grundsatzfrage kann ich dir beantworten. Nein.
Keine schriftliche Zusicherung des Termines, wenn nicht alle erforderliche Unterlagen vorliegen.
Den Termin dürfen wir eben erst nach Prüfung der Ehevorrausetzungen festlegen. Die Einhaltung desTermines kann sogar eingeklagt werden, deswegen wird kein Standesamt in diesen Fall den Termin festlegen.
Zudem ist für uns die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk maßgebend. Nicht die Geburtsurkunde.

Hier im Dorf tragen wir mit Bleistift Terminwünsche ein und konnten sie unsererseits immer einhalten.
Aber größere Standesämter, die nicht um jede Eheschließung kämpfen müssen, machen es gar nicht vorab. Nur wenn alle Unterlagen vorliegen.

Die Scheidung wird ja auch nicht, mit dem Scheidungstag gültig, da wäre ich vorsichtig.
Die Urkunden an sich sind in Deutschland schnell zu bekommen.

 
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