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Geschrieben von Butterflocke am 12.06.2014, 18:58 Uhr

Eheschließung terminieren, bevor Scheidung vollzogen ist - geht das?

Es geht um ein Paar, das seit einigen Jahren zusammen ist und sich einen bestimmten Zeitraum zur Eheschließung wünscht.
SIE ist allerdings noch nicht geschieden, lediglich länger getrennt lebend.
Nun steht bereits der Scheidungstermin fest, der allerdings relativ knapp vor dem Wunsch-Heiratszeitraum liegt.

Ließe sich das Standesamt (in dem Fall München) darauf ein, bereits einen Termin zu vergeben und die notwendigen Unterlagen erst kurz vor dem Trauungstermin zu erhalten? (spätestens zum Termin selbst), oder geht das nicht...?

Die Scheidungspapiere fehlen natürlich noch. Außerdem die aktuelle Abschrift ihrer Geburtsurkunde mit dem Vermerk "geschieden".
Dies wird vom (wieder anderen) zuständigen Standesamt zwar sehr schnell erledigt (laut Angaben des Sachbearbeiters), aber logischerweise eben erst NACH vollzogener Scheidung.

Wirres Zeug....und die Beiden sind recht unbeholfen, so dass ich (nach)helfen möchte/soll. Außerdem bin ich selbst daran interessiert, dass es endlich über die Bühne geht....

 
28 Antworten:

Re: Eheschließung terminieren, bevor Scheidung vollzogen ist - geht das?

Antwort von Julie am 12.06.2014, 19:48 Uhr

Die beiden sollten einfach mal bei dem Standesamt anrufen, bei dem sie heiraten wollen.
Sprechen werden sie ja wohl können.
Nebenbei bemerkt (eigentlich geht es mich ja auch nix an):
Hast du nicht schon genug eigene Baustellen ?
Oder ein ausgeprägtes Helfersyndrom ?

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Re: Eheschließung terminieren, bevor Scheidung vollzogen ist - geht das?

Antwort von fsw am 12.06.2014, 20:10 Uhr

Haben sie keine anderen Sorgen so kurz vor/nach einer Scheidung?

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du und dein helfersyndrom

Antwort von DecafLofat am 12.06.2014, 20:56 Uhr

mach dir die probleme anderer erwachsener nicht zu eigen.
punkt.
wer schrieb es neulich, manchmal möchte sie dich schütteln, wars stt?
hase67? nikas?
flöckche, ich möchte dich manchmal an der hand davon zerren und sagen: lauf! LAUF! halt die ohren zu, du hast genug wofür du in deinem leben verantwortlich bist, solange du den anderen dinge abnimmst, wirst du nie zum luft holen kommen, liebste.

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Re: du und dein helfersyndrom

Antwort von Leena am 12.06.2014, 20:58 Uhr

...die Sache betrifft Dich aber mittelbar schon, oder?

Ruf beim zuständigen Standesamt und erkundige Dich einfach, wenn die Verlobten da noch etwas verhalten sind und sich nicht so trauen. ;-)

LG!

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Re: Eheschließung terminieren, bevor Scheidung vollzogen ist - geht das?

Antwort von Erdbeere81 am 12.06.2014, 21:05 Uhr

Ich bin Standesbeamtin im Dorf, mit kaum Sonderfällen. Aber diese Grundsatzfrage kann ich dir beantworten. Nein.
Keine schriftliche Zusicherung des Termines, wenn nicht alle erforderliche Unterlagen vorliegen.
Den Termin dürfen wir eben erst nach Prüfung der Ehevorrausetzungen festlegen. Die Einhaltung desTermines kann sogar eingeklagt werden, deswegen wird kein Standesamt in diesen Fall den Termin festlegen.
Zudem ist für uns die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk maßgebend. Nicht die Geburtsurkunde.

Hier im Dorf tragen wir mit Bleistift Terminwünsche ein und konnten sie unsererseits immer einhalten.
Aber größere Standesämter, die nicht um jede Eheschließung kämpfen müssen, machen es gar nicht vorab. Nur wenn alle Unterlagen vorliegen.

Die Scheidung wird ja auch nicht, mit dem Scheidungstag gültig, da wäre ich vorsichtig.
Die Urkunden an sich sind in Deutschland schnell zu bekommen.

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Re: Eheschließung terminieren, bevor Scheidung vollzogen ist - geht das?

Antwort von VirtualAngel am 12.06.2014, 21:07 Uhr

Haben sie denn daran gedacht das Scheidungstermin nicht Scheidungstermin ist.
Ich meine mich zu erinnern das meine Scheidung erst 4 Wochen nach dem Scheidungsurteil gültig war.

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Re: du und dein helfersyndrom

Antwort von Franke am 12.06.2014, 21:10 Uhr

Wenn sie das nicht selbst hinbekommen, dann sollen sie sich halt einfach noch etwas Zeit lassen und geben.

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nachtrag

Antwort von Erdbeere81 am 12.06.2014, 21:12 Uhr

Wenn ihnen das Datum wichtig ist, dannn sollen sie die Scheidung abwarten, und andere Standesämter aufsuchen. Irgendeiner wird es machen, man muss ja nicht am Wohnort heiraten. Dort müssen sie die Eheschließung nur prüfen lassen.
Hier im Umkreis haben wir keine fesgen Tage sondern richten uns ganz nach den Brautleutem. Allerdings NRW. :-)

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Nach der Scheidung

Antwort von Fru am 12.06.2014, 21:25 Uhr

sind es noch sechs Wochen, bis das die Scheidung rechtskräftig wird. Heißt also, das wenn sie am 1.6. geschieden wird, kann sie nicht am 2.6. heiraten

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Re: Nach der Scheidung

Antwort von shinead am 12.06.2014, 22:01 Uhr

Gibt es bei Scheidungen keinen Rechtsmittelverzicht? Dann wäre das Scheidungsurteil direkt gültig.

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Danke, aber...

Antwort von Butterflocke am 12.06.2014, 22:04 Uhr

...nicht gleich schütteln;-), denn es betrifft mich schon recht nahe.

Also lieben Dank für die vielen eindeutigen und hilfreichen Hinweise. Ich habe noch keine Scheidung hinter mir, dachte also wirklich, man spaziert "rechtskräftig geschieden" am Tag des Gerichtstermins in die Welt hinaus...

Nagut, ich werde mal beim zuständigen Standesamt anrufen. Das eine Telefonat bringt mich nun auch nicht um;-)

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oh...das klingt ja interessant....

Antwort von Butterflocke am 12.06.2014, 22:07 Uhr

"Rechtsmittelverzicht"...? Nie gehört!
Da war irgendetwas mit Verzicht..., aber da ging es um den Versorgungsausgleich, glaube ich (hat das etwas damit zu tun?). Ich bekomme das Ganze nun auch nicht hautnah mit, sondern werde lediglich mit Zwischenberichten zum Sachstand versorgt.

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Re: oh...das klingt ja interessant....

Antwort von shinead am 12.06.2014, 22:39 Uhr

Das hat nichts mit dem Versorgungsausgleich zu tun.

Wird ein Urteil gefällt, so können beide Pateien Rechtsmittel (Revision, Berufung, Beschwerde) einreichen und so verhindern, dass das vorliegende Urteil rechtsgültig wird. Das Verfahren kann dann z.B. an die nächs thöhere Instanz (z.B. Landgericht) weitergeleitet werden.

Es gibt natürlich eine Frist, binnen der die Rechtsmittel eingelegt werden. Binnen dieser Zeit ist das Urteil noch nicht vollstreckbar.

Es gibt aber die Möglichkeit, dass beide Parteien auf Rechtsmittel verzichten ( hier also beide Ehepartner). Durch diesen Verzicht endet die Frist sofort und das (Scheidungs-) Urteil ist sofort rechtskräftig.

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geht aber bei Scheidungen nicht immer

Antwort von Julie am 12.06.2014, 23:12 Uhr

Mein Bruder wollte damals Rechtsmittelverzicht erklären, ging aber wegen des Versorgungsausgleiches (?) nicht.
Sollte aber der Anwalt wissen, der ja bei einer Scheidung ohnehin im Boot ist.....

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Re: Das ist richtig, es bringt Dich nicht um, aber

Antwort von Franke am 12.06.2014, 23:34 Uhr

. . . bei Kindern sagt man, dieses oder jenes müssen sie selbst zustande bringen - oder eben verzichten.

Möglichst schnell heiraten wollen, es aber nicht fertig bringen, beim Standesamt anzurufen?

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Vor allem geht das nur.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.06.2014, 7:43 Uhr

..... wenn beide einen Anwalt haben, und wenn ich mich recht erinnere, war das bei Butterflockes Pärchen nicht der Fall, weil sich da irgendwer schämte, zum Anwalt zu gehen (oder so ähnlich).

Wer keinen Anwalt hat, kann generell nicht auf Rechtsmittel verzichten.

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ich glaube nicht dass das Standesamt das macht

Antwort von Jeckyll am 13.06.2014, 9:08 Uhr

Man kann die Scheidung zwar am Tag des Gerichts rechtswirksam machen wenn beide Partner einen Anwalt haben und dies so wünschen. Aber bis einem das Urteil zugeschickt wird dauert es Minimum drei vier Tage. Und ohne den wisch läuft gar nix.

Außerdem kann es gut sein dass der Scheidungtermin sehr kurzfristig verschoben wird weil jemand krank wird oder so. Bei mir zwei mal.

Also ich glaube nicht dass man so kurz nach der gerichtlichen Scheidung eine Ehe "beantragen" kann, geschweige denn heiraten.

Jeckyll

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Re: Vor allem geht das nur.....

Antwort von shinead am 13.06.2014, 9:19 Uhr

Der gemeinsame Anwalt "besorgt" ggf. auf dem kleinen Dienstweg für den Scheidungstermin einen zweiten Anwalt, damit beide vertreten sind. Das ist das kleinere Problem.

Wichtig ist, dass sich die Parteien über den Rechtsmittelverzicht einig sind, denn einseitig funktioniert das natürlich gar nicht.

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Re: Vor allem geht das nur.....

Antwort von Strudelteigteilchen am 13.06.2014, 9:32 Uhr

Du glaubst doch nicht ernsthaft, daß das funktioniert, wenn die beiden sogar zu dämlich/schüchtern/unbedarft sind, beim Standesamt anzurufen und nach dem Procedere einer erneuten Trauung zu fragen? Außerdem kostet das ja dann auch nochmal extra (und Kosten waren, wenn ich mich recht erinnere, ein Problem).

Wobei - knowing Butterflocke, hast Du vielleicht sogar Recht: Notfalls geht sie mit zum Scheidungstermin, wirft sich im Gerichtsgang einem Anwalt vor die Füße und zahlt den aus eigener Tasche, damit die beiden armen Hascherl glücklich sind.

Franke hat das mMn schon richtig erkannt: Die beiden kommen scheidungstechnisch seit Jahren nicht aus den Pötten, waren sogar zu doof, sich einen Anwalt zu suchen und zu g'schamig, ins Büro eines Anwalts vor Ort zu marschieren - jetzt ist halt die Konsequenz, daß der Wunschtermin für die neue Hochzeit möglicherweise nicht klappt. Selber schuld

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Das mit dem "Schüttelnwollen" trifft es aber ganz gut ;-)...

Antwort von Hase67 am 13.06.2014, 9:48 Uhr

... und auch wenn es nicht von mir stammt, unterschreibe ich das durchaus.

Es bringt dich nicht um, sicher, und auch wenn du es hier nicht schreibst (warum, frage ich mich allerdings schon) wissen doch die meisten Mitleser, um wen es geht. Warum machst du dir ihr Problem zu eigen und fühlst dich für sie verantwortlich, wenn du umgekehrt so wenig zurückbekommst? Das ist so ein Muster, das sich durch dein (zumindest hier für uns Forumsmitleser und -leider dargestelltes) Leben zieht und die Energiereserven zerfasert, die du dann immer wieder mühsam zusammenraffen musst, um dich wieder auf dein eigenes Leben zu fokussieren...

LG

Nicole

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Re: Vor allem geht das nur.....

Antwort von shinead am 13.06.2014, 12:21 Uhr

Ich habe lediglich auf die Aussage reagiert, dass es nach der Scheidung noch einige Wochen dauert bis das Urteil rechtskräftig ist.

Ich denk mir einfach meinen Teil dazu...

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Re: Vor allem geht das nur.....

Antwort von Butterflocke am 13.06.2014, 15:51 Uhr

...ob man es nun unbedarft oder gar dämlich nennt...., es ist eben wie es ist....
Und ja, es liegt in meinem Interesse, dass die Sache endlich über die Bühne geht. Ich müsste den Kontakt schon GANZ abbrechen, damit ich nicht DOCH immer wieder davon höre, gefragt werde, usw....
Was glaubt Ihr, wie oft ich schreien möchte (und es auch tatsächlich mache) und wie oft ICH sie schütteln möchte (es mitunter sogar mache)....

Es nützt alles nichts, denn auch die Kinder wollen den Kontakt und genießen ( ) ihn.....
Ich komme also zwangsläufig mit den Problemen in Berührung. Sich einfach nicht zu kümmern oder das Gespräch zu verweigern, ist schwierig. Vielleicht könntet Ihr das im Fall der Fälle besser. Ich kanns eben nicht so gut.

Es sind 2 Anwälte vorhanden und Geld ist - zumindest, um eine Scheidung zu regeln - kein Problem.

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Re: Das mit dem "Schüttelnwollen" trifft es aber ganz gut ;-)...

Antwort von Butterflocke am 13.06.2014, 16:29 Uhr

Es gibt sicher viele Dinge, die ICH mich zu eigen mache. In diesem Fall werde ich aber ganz direkt um Hilfe gebeten bzw. gefragt.
Ich denke ja immer "wenn DAS erstmal rum ist", aber dann kommt die nächste Baustelle...

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Re: ich glaube nicht dass das Standesamt das macht

Antwort von Nikas am 13.06.2014, 17:38 Uhr

sag mal, angenommen Du bringst Tempo in die Sache, so, alles klappt, und die neue Heirat findet statt. So, und dann ist die Liaison unglücklich - und wer hat das Geplärre und Trara am Bein????????? Wir raten da dann nicht mal 3mal.

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Re: ich glaube nicht dass das Standesamt das macht

Antwort von Butterflocke am 13.06.2014, 18:04 Uhr

Nuja, die "Liaison" geht schon ein paar Jahre lang, so dass die erste -und auch die zweite- Verliebtheit bereits der Vergangenheit angehören. Eine Garantie gibts deswegen auch nicht, aber zumindest ist es keine "Hopplahopp-Entscheidung".

Außerdem: wenn es unverheiratet nicht klappt, hätte ich das Theater genauso....

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aber dann müsstest du keine scheidung organisieren ;)

Antwort von Leewja am 13.06.2014, 19:05 Uhr

toitoitoi und auf holz geklopft, ich wünsche natürlich alles gute und glück und seligkeit ;)

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Re: aber dann müsstest du keine scheidung organisieren ;)

Antwort von Butterflocke am 13.06.2014, 19:38 Uhr

Danke dir...;-)
Naja...das Schlimmste ist ja nun schon fast rum. Immer postitiv denken....

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Re: Vor allem geht das nur.....

Antwort von shinead am 15.06.2014, 10:18 Uhr

Ich kann Dich schon verstehen.

Ich denke mir auch meinen Teil nicht über Dich...

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