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von Leena  am 25.05.2012, 16:07 Uhr

nicht nur der Stromlieferant... sondern auch das Finanzamt

...war aber keine böse, frauendiskriminierende Absicht vom Finanzamt. :-)

In der Abgabenordnung ist geregelt, dass die Zuständigkeit für die Zusammenveranlagung von Ehegatten sich nach dem Familienwohnsitz richtet, wenn kein Familienwohnsitz mehr existiert, ist dann aber für die Zusammenveranlagung das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ehemann wohnt.

Es war mal in der Diskussion, ob dann, statt auf den Ehemann, in Zukunft auf den älteren Ehepartner abgestellt werden sollte (auf einen von beiden muss schließlich abgestellt werden, denn eine eindeutige Zuständigkeitsregelung ist nun einmal erforderlich). Hätte aber dann praktische Probleme im Verwaltungsalltag - wenn der bisher ältere Ehepartner dann wieder heiratet und dann zum jüngeren Ehepartner wird, müssten die gesammelten Daten von Ehegatte1 auf Ehegatte2 umgebucht werden - das gäbe mit ziemlich großer Sicherheit eine ziemlich große Verwirrung und Katastrophe.

Für eine Einzelveranlagung von Dir nach der Trennung wäre dann übrigens nicht mehr das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk Dein Ex-Mann dann seinen Wohnort hatte.

 
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