Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Booki am 20.01.2012, 6:06 Uhr

Nicht alles richtig...

Hallo,

wir haben das vor einigen Wochen erst mit den Ämtern durchgesprochen und entweder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder hier im FOrum existieren teilweise veralterte INfos...

Enkel werden NICHT belangt! Schwiegerkinder bedingt...also nicht direkt, aber sie müssen offen legen, ob sie die eigene Familie locker versorgen können. Ist das der Fall, ändern sich bei dem leiblichen Kind die Einkommensgrenzen (weil es ja nicht so viel braucht, weil Ehemann oder Ehefrau auch was zum Lebensunterhalt beiträgt).

Und DAS Einkommen gibt es nicht, da wird ja noch einiges abgesetzt und von dem dann übrig gebliebenen Betrag hat man noch einmal einen Selbstbehalt. Also nicht alles, was über dem Satz ist, darf auch automatisch zur Pflege eingezogen werden.

Sparguthaben der Kinder werden nicht angetastet bis zu einem bestimmten Betrag, hier haben scheinbar schon die Kommunen innerhalb eines Bundeslandes unterschiedliche VOrgehensweisen. Direkt hier am Wohnort wurde gesagt, dass man als Kind einer pflegebedürftigen Person 50000 Euro auf dem Sparbuch haben darf (wenn man "nur" Mieter einer Wohnung/eines Hauses ist, ansonsten sind es glaube ich nur 20000 Euro, auf jeden Fall wesentlich weniger), in der Nachbargemeinde wird erst ab 70000 Euro Sparguthaben geprüft.

ICh finde das ganze Thema total schwierig....und ehrlich gesagt finde ich noch dazu die Heime furchtbar! Also wer da nicht hin muss, macht das auch nicht freiwillig, oder?

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.