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Geschrieben von dani_j_j am 19.01.2012, 13:20 Uhr

Pflegeheim bezahlen

Ihr Lieben,
im Sparforum wurde gerade über die Unterstützung der Eltern und Schwiegereltern im Pflegefall diskutiert.
Wie wird das eigentlich berechnet? Gibt es da unterschiedlich hübsche Heime? Beispielsweise wenn ein Elternteil verstorben ist, ein hübsches Erbe samt abbezahltem Haus vorhanden war, das Geld jahrelang reichlich vom verbleibenden Elternteil ausgegeben wurde, was ja vollkommen okay ist, aber die Kinder haben beispielsweise null geerbt, was auch wieder okay ist, aber jetzt sucht sich der/die Pflegebedürftige das schönste, teuerste Haus am Platze und die Kinder müssen dafür aufkommen, wenn die Rente nicht reicht?!
Und wird das nur übers Einkommen gerechnet, oder gibt es da Freibeträge oder Ausgaben die geltend gemacht werden können? Ich find das ziemlich happig, solange man Kinder großzieht, selbst Rentenbeiträge zahlt, eine Zusatzrente finanziert, ein Häusschen finanziert, da ergeben sich doch zwangsläufig kaum Möglichkeiten noch eine Generation mitzufinanzieren, oder?!
Bin mal gespannt, wie ihr das seht...
lg
Dani

 
6 Antworten:

Re: Pflegeheim bezahlen

Antwort von Zwerg1511 am 19.01.2012, 13:51 Uhr

Hallo,

also wie das mit der Auswahl des Heimes ist, weiß ich nicht. ich kann Dir nur sagen, wie es mit den Kosten läuft (im übrigen betrifft es nicht nur die Eltern und die Schwiegereltern, sondern auch Enkel können ggf. für ihr Großeltern herangezogen werden).

Also es gibt einen Freibetrag an Sparvemögen, der sich z.B. durch die Anzahl der Kinder noch erhöht. Dann werden zum Freibetrag auch alle Geldaufwendungen, die für die Altersvorsorge (LV, Rentenversicherung) dazugezählt. Das eigene Haus wird auch nicht dazu gezählt. Eigene Schulden werden dagegen gerechnet. Und es gibt einen monatlichen Selbsbehalt.

Das Vermögen der Schwiegerkinder ist unantastbar (Achtung: bei Eintritt eines Pflegefalles noch schnell alles auf den Ehepartner umschreiben bringt nix, das sollte man vorausschauend ein paar Jahre vorher machen, wenn man das Vertrauen zum Ehepartner hat), aber wenn z.B. die Frau ohne Einkommen zuhause ist (ihre Eltern werden pflegebedürftig) und der Mann verdient, dann wird gerechnet, was der Frau als "Taschengeld" vom Mann zusteht und das wird dann angerechnet.

Leider ist es auch sehr ungerecht, wie die Geschwisteraufteilung ist. D.h. Zwei Schwestern, die ohne Einkommen zuhause sind, und ein Bruder, der verdient, dann muss dieser den größten Teil zahlen. Ich kenne einen Fall da läuft es so, dass die Geschwister das untereinander ausgleichen. D.H. das Amt hat z.B. berechnet, dass Schwester 1 100 EUR zahlen muss, Schwester 2 50 EUR und der Bruder 450 EUR. Die Schwestern (bzw. die Eehemänner) zahlen den Ausgleichsbetrag an den Bruder. ABER: das ist natürlcih eine freiwillige Sache. Da sind schon genügend Geschwisterbeziehungen dran zerbrochen.

LG

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Re: Pflegeheim bezahlen

Antwort von Seansmama am 19.01.2012, 14:02 Uhr

Also ich hab mich mal etwas damit beschäftigt, da meine Mama in ein "gefährliches" Alter gekommen ist und nur mal so erkundigt.
Um das Geld zu retten, muss man es schon 5 oder 6 Jahre vorher gut verschenken, alles andere muss wohl offengelegt werden. Der Familie wird wohl so etwas wie ein Selbstbehalt angerechnet und alles was drüber ist, wird vom Amt bezahlt. Also ob das jetzt 100 % richtig ist, kann ich nicht sagen, vielleicht ein kleiner Anhalt.

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Schaut mal hier...

Antwort von Zwerg1511 am 19.01.2012, 14:06 Uhr

... ganz ehrlich, wenn man da drüber liegt, dann kann man auch für seine Eltern monatlich etwas zahlen, oder?

Was muss man aus der eigenen Tasche bezahlen?
Kinder sind gesetzlich verpflichtet, für ihre pflegebedürftigen Eltern zu sorgen. Vom Nettoeinkommen darf ein allein stehendes Kind 1400 Euro behalten, verheiratete 2450 Euro. Berücksichtigt werden außerdem unterhaltspflichtige Kinder (nach der Düsseldorfer Tabelle). Außerdem wird das Schonvermögen nicht angetastet. Dazu gehören:
- Eigenheim der Kinder, wenn es nicht erst kürzlich von den Eltern überschrieben wurde,
- Auto- auch Zweitwagen, wenn er beruflich genutzt wird
- Altersvorsorge- fünf Prozent des Einkommens, das während des Arbeitslebens angespart wurde, gilt als Schonvermögen und ist vom Sozialamt nicht antastbar.

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Re: Pflegeheim bezahlen

Antwort von fiammetta am 19.01.2012, 14:17 Uhr

Hi,

grundsätzlich sucht sich in den wenigsten Fällen ein Mensch selbst sein Pflegeheim rechtzeitig aus. Ich selbst kenne - und ich kenne berufsbedingt wahrlich sehr viele Menschen unterschiedlichster Alterklassen - genau eine einzige betagte Dame, die mit 86 freiwillig ins Pflegeheim ist, weil sie in Ermangelung von Verwandten rechtzeitig vorsorgen wollte. Mitunter sucht sich jemand ein Seniorenheim selbst heraus, aber verdrängt dabei letztlich doch, dass er irgendwann so richtig mau beinander sein könnte.

Wer jemals als Besucher in einem Pflegeheim war, weiß, dass das aller Bemühungen des Personals zum Trotz nicht wirklich ein Hort der Hoffnung, Zukunft und Heiterkeit ist. Folglich ist das für viele Familien die letzte Lösung, weil sie nicht mehr mit dem Pflegebedürftigen physisch und psychisch fertig wird. Somit wählt also im Allgemeinen entweder die Familie selbst oder der sozialpsychiatrische Dienst eines Kh das Pflegeheim aus. Wer jemals die Preise der umliegenden Pflegeheime eingeholt hat, der weiß, wie stark unterschiedlich sie sind. Kann man das bezahlen, dann ist es gut. Wenn nicht, geht erst der gesamte eigene Besitz dafür sehr schnell drauf, dann kommen die Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre dran und dann das Einkommen / Vermögen der direkten Angehörigen. Es gibt schon Argumentationswege, um z.B. das eigene Haus nicht verkloppen zu müssen, damit Mutti gepflegt werden kann. Dafür braucht man aber mitunter einen guten RA.

Was die meisten vergessen, ist, dass letztlich die gesamte Familie für die Großeltern aufkommt. Bsp.: Vatis Mutter ist im Heim. Vati verdient die Kohle, Mutti arbeitet TZ. Dann darf zwar Mutti ihr Einkommen behalten, aber Vati bekommt weggerechnet, wieviel Unterhalt er seiner Frau und seinen Kindern gegenüber schuldig ist. Das wird mit ihrem Einkommen verrechnet und von dem, was übrigbleibt, holt sich das Sozialamt das Geld für das Pflegeheim. Wollen dann dessen Kinder z.B. ins Landschulheim mitfahren, wird`s finanziell gewaltig knapp.

Was meinst Du, für wie viele Familien es sich mehr rechnet, auf das eigene Zusatzeinkommen zu verzichten, um das Pflegeheim nicht bezahlen zu müssen?

Der Witz ist halt, dass die heute Alten bei ihren eigenen Verwandten selbst nie wirklich erlebt haben, was altersbedingtes Siechtum über sehr viele Jahre hinweg nicht nur für einen selbst, sondern auch für ihre Kinder UND deren Familien bedeutet. Innerhalb einer Familie gibt es aber immer genau EINEN Deppen, der die Pflege und die damit verbundenen Kosten aufgebürdert bekommt. Die anderen latzen sich, reißen das Maul auf und machen einen auf ach so betroffen, wenn Publikum in der Nähe ist. Die führen das lässige, von nichts belastete Leben, werden aber vom Pflegebedürtigen in den Himmel gehoben. Das sind auch die, die hinterher erben. Die anderen, die mit Anstand, Charakter, Fleiß und Moral, verlieren nach und nach immer mehr ihr eigenes Leben und ihre Träume, sind auch für den Pflegebedürftigen der immer verfügbare Depp und zahlen eine ganz böse Zeche dafür. Ausgleichende Gerechtigkeit gibt es nur im Märchen. Hart, aber wahr.

Ich bin davon überzeugt, dass unsere Generation, die eben mit der x-fach-Belastung durch Kinder-eigenes Leben-Pflege über viele Jahre konfrontiert ist, in 20-40 Jahren eine beträchtliche Selbstmordwelle erleben wird, weil uns klar sein wird, was unsere Pflegebedürftigkeit v.a. für unsere Nachkommen bedeutet.

LG

Fiammetta

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Re: Pflegeheim bezahlen

Antwort von fiammetta am 19.01.2012, 14:28 Uhr

Hi,

ich hätte dereinst als ST ALLEINE die Pflegekosten für meine SCHWIEGERELTERN zahlen müssen, weil sich meine sinnfreien Schwägerinnen (die leiblichen Töchter) als ewige Hausfrauen daheim latzten und es einer Hausfrau nicht zugemutet werden kann, für ihre Eltern arbeiten zu gehen... Die eine hatte zwei bereits relativ große Kinder (Teenager), die andere war Ende 50. Ich war der Volldepp, mit nur einem Kleinkind und nach der damaligen Gesetzeslage hätte ich nicht nur über den Unterhalt für meinen Mann, sondern ganz aufkommen müssen.

Die Gesetzeslage soll auch wiederkommen, denn der Staat weiß nicht im Entferntesten, wer für die Pflege einer immer größer werdenden Schar von Senioren aufkommen soll. Bleiben die Schwiegerkinder, die gemolken werden können. Letztlich ist das aber eine Milchmädchenrechnung, denn wenn unsere Generation für unsere Kinder und unsere Alten und für uns selbst sorgen soll, dann wird die Kohle knapp, denn leben wollen wir ja auch noch zwischendrin. Soll heißen: Wir können bei einem realistischen Zeitfenster von gut 30 Jahren für Kindeserziehung und Ausbildung plus Pflege nicht auch noch Riesensummen für unsere eigene Pflege zurücklegen. Die Zeit haben wir nicht. Somit verschiebt sich das Problem zur nächsten Generation.

Die wird sich bestimmt freuen.

LG

Fiammetta

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Nicht alles richtig...

Antwort von Booki am 20.01.2012, 6:06 Uhr

Hallo,

wir haben das vor einigen Wochen erst mit den Ämtern durchgesprochen und entweder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich oder hier im FOrum existieren teilweise veralterte INfos...

Enkel werden NICHT belangt! Schwiegerkinder bedingt...also nicht direkt, aber sie müssen offen legen, ob sie die eigene Familie locker versorgen können. Ist das der Fall, ändern sich bei dem leiblichen Kind die Einkommensgrenzen (weil es ja nicht so viel braucht, weil Ehemann oder Ehefrau auch was zum Lebensunterhalt beiträgt).

Und DAS Einkommen gibt es nicht, da wird ja noch einiges abgesetzt und von dem dann übrig gebliebenen Betrag hat man noch einmal einen Selbstbehalt. Also nicht alles, was über dem Satz ist, darf auch automatisch zur Pflege eingezogen werden.

Sparguthaben der Kinder werden nicht angetastet bis zu einem bestimmten Betrag, hier haben scheinbar schon die Kommunen innerhalb eines Bundeslandes unterschiedliche VOrgehensweisen. Direkt hier am Wohnort wurde gesagt, dass man als Kind einer pflegebedürftigen Person 50000 Euro auf dem Sparbuch haben darf (wenn man "nur" Mieter einer Wohnung/eines Hauses ist, ansonsten sind es glaube ich nur 20000 Euro, auf jeden Fall wesentlich weniger), in der Nachbargemeinde wird erst ab 70000 Euro Sparguthaben geprüft.

ICh finde das ganze Thema total schwierig....und ehrlich gesagt finde ich noch dazu die Heime furchtbar! Also wer da nicht hin muss, macht das auch nicht freiwillig, oder?

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