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Geschrieben von Benedikte am 10.01.2015, 22:58 Uhr

Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

ist ein Straftatbestand. Sprich, wenn Du Mitglied bei ISIS bist, kann das durchaus reichen.

Und bei Planung faellt mir aus dem Jurastudium noch ein, dass man da immer zwischen straffreier Vorbereitungshandlung und strafbarem Versuch unterscheiden musste. Ist im Einzelfall auch tricky- bspw. hat ein attentat erst beim esrten abgesetzten Schuss begonnen ODER schon beim besorgen der Waffe.

Benedikte

 
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