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Geschrieben von DK-Ursel am 10.01.2015, 23:18 Uhr

Immerhin ist das Aktuell mal wieder zum Aktuell geworden... (mit Frage)

Hej!

Nur schnell.

Wegen noch nicht ausgeführterTaten kann man inDtld. wohl nicht verurteilt werden.
Aberfür Beteiligung, Anschluß (oderwie dasdann korrekt heißt) an eine kriminelle Bande durchaus.

Oder?

Gruß Ursel Dk -jetzt wirklich weg

 
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