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Geschrieben von Feuerpferdchen am 10.01.2015, 22:59 Uhr

Immerhin ist das Aktuell mal wieder zum Aktuell geworden... (mit Frage)

Ich habe gegooglet und gesehen, dass es wohl reicht, wenn die Vorbereitung mehrerer schwerer staatsgefährdender Straftaten vorgeworfen wird, zumindestens für eine U-Haft, nicht schön, wenn das evtl einfach nur unterstellt wirdn

 
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