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Geschrieben von Silke11 am 10.01.2015, 23:04 Uhr

du meinst, der arme junge Mann hat ja noch gar nichts gemacht und der böse

Staat beraubt ihn rechtswidrig seiner Freiheit und hat gefälligst abzuwarten, bis er einen Anschlag durchgeführt hat?

Nee, ermittelt wird gegen ihn wegen Verstoßes gegen Paragraph 89a des Strafgesetzbuches, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden gewalttat, und gegen Paragraph 129b ivm Paragraph 129a stgb, mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen vereinigung.

 
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