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Geschrieben von lotte_1753 am 11.01.2015, 10:25 Uhr

Immerhin ist das Aktuell mal wieder zum Aktuell geworden... (mit Frage)

im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung können auch bloße vorbereitungshandlungen strafbar sein. Das muss aber eng ausgelegt werden und die Bundesanwaltschaft wird auch oft in Beweisschwierigkeiten kommen. Es ist eine schwierige Abgrenzung zu einem wie auch immer gearteten gesinnungsstrafrecht.

Aber auch wenn es zu einer Verurteilung kommt, muss der Täter ja auch irgendwann mal wieder entlassen werden. Die neuen Regeln über die Sicherungsverwahrung kenne ich leider nicht. Früher vor 2011 hätte nachträglich Sicherheitsverwahrung angeordnet werden können.

 
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